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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Parlament

So arbeitet das europäische parlament


1. Finanz
2. Reform

Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der Europäischen Union, die öffentlich tagt und berät. Seine Debatten und Entschließungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Der Präsident, das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten

Der Präsident ist der erste und oberste Repräsentant des Parlaments. Er vertritt das Parlament in seinen Beziehungen nach außen und leitet die Sitzungen des Plenums sowie die Sitzungen des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten.

Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan des Hauses, das zuständig ist für den Haushalt des Parlaments, für Personal- und Organisationsfragen. Ihm gehören neben dem Präsidenten 14 Vizepräsidenten an sowie fünf Quästoren mit beratender Stimme, die mit Statuts-, Verwaltungs- und Finanzfragen der Mitglieder betraut sind. Sie alle werden für eine Dauer von zweieinhalb Jahren gewählt.

Die Konferenz der Präsidenten , in der der Präsident des Parlaments und die Fraktionsvorsitzenden vertreten sind, ist das politische Leitungsorgan des Hauses, das die Tagesordnung des Plenums beschließt, den jährlichen Arbeitskalender der Parlamentsorgane sowie die Zuständigkeiten der Ausschüsse und Delegationen und die Zahl ihrer Mitglieder.

Die Ausschüsse

In 17 Ausschüssen bereiten die Abgeordneten die Arbeiten des Plenums vor:

Parlamentarische Ausschüsse (Stand: September 1999)

Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik

Haushaltsausschuss
Ausschuss für Haushaltskontrolle
Ausschuss für Freiheiten, Bürgerrechte, Justiz und Inneres
Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Ausschuss für Recht und Binnenmarkt
Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie
Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ausschuss für Fischerei
Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr
Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit
Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit
Petitionsausschuss
Neben diesen ständigen Ausschüssen kann das Parlament auch Unterausschüsse, nichtständige Ausschüsse oder Untersuchungsausschüsse einsetzen.

Die Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse unterhalten Beziehungen zu den Parlamenten der Staaten, mit denen die Europäische Union Assoziierungsabkommen geschlossen hat (zum Beispiel zu den Parlamenten Polens, Ungarns und der tschechischen Republik).

Die Interparlamentarischen Delegationen unterhalten Beziehungen zu Parlamenten von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union (zum Beispiel zum Kongress der Vereinigten Staaten).


Das Generalsekretariat

Für die Organisation seiner Arbeiten steht dem Europäischen Parlament ein Generalsekretariat zur Verfügung, an dessen Spitze der Generalsekretär steht. Es umfasst rund 3.500 Beamte, zu denen die Bediensteten der Fraktionen und die parlamentarischen Assistenten hinzukommen. Ein Drittel des Personals geht auf das Sprachenkonto, d.h. ist bedingt durch die Notwendigkeit, in zwei Sprachen zu arbeiten, zu übersetzen und zu dolmetschen. Stellt man diesen Umstand in Rechnung sowie die Tatsache, dass das Parlament auf Grund bestehender Verträge verpflichtet ist, an drei Arbeitsorten zu tagen, so liegt der Personalbestand und der Haushalt des Parlaments unterhalb des Personalbestandes und der Haushalte vergleichbarer nationaler Parlamente.

 
 

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