Die soziale Verantwortung, welche der Staat dem Arbeitnehmer gegenüber übernommen hat, verpflichtet ihn, dem arbeitenden Menschen ein Gefühl der Sicherheit des Arbeitsplatzes zu verschaffen. Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Arbeitnehmers, sowie den Rechten aus Betriebsordnung und Tarifvertrag, hat der Gesetzgeber deshalb im Rahmen des sozialen spezielle Gesetze erlassen, die den Arbeitnehmer, als offensichtlich dem Arbeitgeber benachteiligten, im Allgemeinen und besonders benachteiligten Arbeitnehmergruppen im Speziellen schützen sollen:
. das Kündigungschutzgesetz (KSchG),
. das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
. das Schwerbehindertenschutzgesetz und
. das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
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