Der wirtschaftlich Stärkeren schränkt die Vertragsfreiheit vor allem dadurch ein dass er den Vertragsangeboten seine Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde legt. So werden dann nicht die Vertragsbedingungen einzeln ausgehandelt sondern es muss eine fertig vorliegende Vertragsordnung angenommen werden. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten wenn der Vertragspartner sie bei Vertragsabschluss kannte oder bei Anwendung gewöhnlicher Sorgfalt hätte kennen müssen. Zb. Für Passagiere von Eisenbahnen oder Fluglinien gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen auch wenn sie diese häufig nicht kennen. Sie hätte sich nach ihnen erkundigen können.
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