Es gibt 4 Formen der Rechtsfolge einer Straftat:
a) Freiheitsstrafe
b) Geldstrafe
c) Nebenstrafe
d) Nebenfolge
a) Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe kann zeitig oder lebenslang sein. Als Höchststrafe kann lebens-lange Freiheitsstrafe festgesetzt werden. Das Mindestmaß der Freiheitsstrafe beträgt nach §§ 38, 39 StGB einen Monat.
b) Geldstrafe
Die Geldstrafe wird nach Tagessätzen verhängt. Sie beträgt nach §§ 40 ff. StGB mindestens 5, höchstens 360 volle Tagessätze.
Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der per-sönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Ein Tagessatz beträgt mindestens 2,00 DM, höchstens 10.000,00 DM.
Das Gericht kann dem Täter, der zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, eine Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen einräumen.
Wenn eine Geldstrafe uneinbringlich ist, tritt an ihre Stelle Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheits-strafe ist ein Tag.
c) Nebenstrafe
Wenn jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeug-führers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt wird, so kann das Gericht gegen ihn für die Dauer von 1 bis 3 Monaten ein Fahrverbot ver-hängen (§ 44 StGB).
d) Nebenfolgen
Wenn ein Täter wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, verliert er für die Dauer von 5 Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und gewählt zu werden (§ 45 StGB).
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