Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Pflicht und pl"ne zur abwasserbeseitigung


1. Finanz
2. Reform

(1) Abwasser ist so zu beseitigen, daá das Wohl der Allgemeinheit nicht
beeintr"chtigt wird. Abwasserbeseitigung im Sinne dieses Gesetzes umfaát das
Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und
Verrieseln von Abwasser sowie das Entw"ssern von Kl"rschlamm in Zusammenhang
mit der Abwasserbeseitigung.
(2) Die L"nder regeln, welche K"rperschaften des "ffentlichen Rechts zur
Abwasserbeseitigung verpflichtet sind und die Voraussetzungen, unter denen
anderen die Abwasserbeseitigung obliegt. Weist ein fr verbindlich erkl"rter
Plan nach Absatz 3 andere Tr"ger aus, so sind diese zur Abwasserbeseitigung

verpflichtet.
(3) Die L"nder stellen Pl"ne zur Abwasserbeseitigung nach ber"rtlichen
Gesichtspunkten auf (Abwasserbeseitigungspl"ne). In diesen Pl"nen sind
insbesondere die Standorte fr bedeutsame Anlagen zur Behandlung von Abwasser,
ihr Einzugsbereich, Grundzge fr die Abwasserbehandlung sowie die Tr"ger der
Maánahmen festzulegen. Die Festlegungen in den Pl"nen k"nnen fr verbindlich erkl"rt werden.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Entwicklung der Todesstrafe
indicator Die Rolle der USA
indicator Die medienpolitischen Aufgaben der Landesmedienanstalten
indicator Der Bundesgerichtshof
indicator Die Selbstanzeige im Finanzstrafgesetz
indicator Beschreiben Sie den Export-Import und Transithandel
indicator Die Online-Checkliste
indicator Firma, Betrieb, Unternehmen
indicator Operativer Abbruch bei Schwangerschaften bis zur 12. Woche
indicator Organe der EU:


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution