alle Gesetzesentwürfe landen erst mal im Bundestag
1. Lesung
- dient der Darstellung der unterschiedlichen politischen Positionen und der Information der Öffentlichkeit durch Medien
- endet mit der Überweisung des Gesetzesentwurfes an einen Bundestagsausschuss
- bei unumstrittenen Entwürfen: bei 2/3-Mehrheit: 2. Lesung direkt anschließend
2. Lesung
- frühestens 2 Tage nach der Verteilung des Abschlussberichts des Bundestagsausschusses (Zeitraum kann mir 2/3-Mehrheit verkürzt werden)
- es wird über evtl. Änderungsvorschläge von: Ausschuss, Abgeordneten oder Fraktionen abgestimmt
- Sollten alle Fraktionen gegen Gesetzt sein, kann direkt zur Schlussabstimmung übergegangen werden, wo der Gesetzesvorschlag mit der erforderlichen Mehrheit abgelehnt werden kann
Falls nicht abgelehnt:
3. Lesung
- direkt nach der 2. Lesung (falls keine Änderungsvorschläge angenommen, sonst 2 Tage Frist)
- dient dazu, die beabsichtigte Stimmabgabe der Parteien vor Schlussabstimmung zu begründen und die Öffentlichkeit von der eigenen Meinung zu informieren
Schlussabstimmung
- falls Gesetzesentwurf angenommen: von Bundestagspräsident (Thierse) dem Bundesrat vorgelegt
- falls abgelehnt: Gesetzesinitiative gescheitert
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