(Komplementär hat Kaufmannseigenschaft, Kommanditist nicht)
Art:
Personengesellschaft
Firma:
Personenfirma
Haftung:
Die Vollhafter (Komplementäre) haften unbeschränkt u. solidarisch (wie OHG-Gesellschafter); sind am Wertzuwachs beteiligt
Die Teilhafter (Kommanditisten) nur mit der Einlage sie sind nicht am
Wertzuwachs beteiligt
Geschäftsführung:
Jeder Komplementär ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet
(Kommanditisten nicht)
Mitarbeit:
Komplementäre sind zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtet
Kommanditisten haben nur bestimmte Kontrollrechte
Vorteile:
Komplementär: Verbreiterung der Eigenkapitalbasis, ohne die Geschäftsleitung mit
Gesellschaftern teilen zu müssen
Kommanditist: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit, Beschränkung der Haftung
Allgemein: fachlich qualifizierte Kaufleute (Komplementäre)
finanzkräftige Gesellschafter (Kommanditisten)
Nachteile:
Komplementär: enge Bindung an die Ges., unbeschränkte, persönliche u. solidarische
Haftung
Kommanditist: beschränkte Kontrollmöglichkeit
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