Der erste und zweite Teil behandelt die Theorie des Hexenwesens. Damit sind die verschiedensten Schandtaten der Hexen, aber auch die Praktiken zum Schutz vor diesen gemeint.
Der dritte und letzte Teil stellt den wichtigsten Abschnitt für die Entwicklung des Hexenprozesses dar. Er enthält eine Art Prozessanordnung, die dem Richter genaue Hinweise gibt, wie er zum Erfolg kommen kann.
Der Malleus gibt die Anweisungen zur Folter und die Interrogatorien zur Befragung der Hexen. Die Richter wurde so die Kunst der Fangfragen, mit denen es jedem möglich war, einen Schuldigen zu finden, gelehrt. Ebenso gibt der Hexenhammer fertige Urteilsverkündungen vor, die es dem Richter erleichtern, einen Grund für sein Handeln anzugeben.
Auf diese Weise wurde der Malleus Maleficarum zu einer richtigen ,,Bibel für Hexenrichter\".
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