Das Strafgesetzbuch besteht aus dem allgemeinen Teil und dem besonderen Teil. Der allgemeine Teil enthält außer einleitenden Bestimmungen, insbesondere über den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts, Vorschriften über die Grundlagen der Strafbarkeit einer Tat (vorsätzliche und fahrlässige Taten, Irrtum bei der Be-gehung einer Tat, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Rechtfertigungs- und Schuld-ausschließungsgründe), Vorschriften über die Rechtsfolgen einer Tat (die Strafen, Nebenstrafen, Grundsätze der Strafbemessung, Strafaussetzung zur Bewährung, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Verfall und Einziehung von Gegen-ständen, die zu einer Tat gebraucht oder durch sie erlangt worden sind) sowie Vor-schriften über den Strafantrag, über die Verfolgungsverjährung von Straftaten und über die Verjährung der Vollstreckung von rechtskräftig verhängten Strafen.
Der besondere Teil enthält die einzelnen Straftatbestände.
|