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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

GrundzÜge des handelsrecht: - allgemeines


1. Finanz
2. Reform

Nicht jeder, der vom Kaufen und Verkaufen lebt, ist im rechtlichen Sinn Kaufmann. Nicht jedes Geschäft ist eine Firma.

Betrieb:
ist die technisch-wirtschaftliche Seite der Betriebswirtschaft - der Ort der Leistungserstellung.


Unternehmen oder Unternehmung:
ist die rechtlich finanzielle Seite der Leistungserstellung. Die Unternehmung ist jener Rahmen, den der Betrieb braucht, um nach außen handeln zu können (zB: Kredite aufnehmen, Verkäufe abschließen).

 
 

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