Grundlage Familienlastenausgleichsgesetz KBGG.
Zweck ist Umverteilung der Einkommen von kinderarmen zu kinderreichen Familien, um das Umlageverfahren der SV zu stützen. Finanzierung des FLAF va durch DG-Beiträge, weiters durch Bund und Länder. Aus ihm erbrachte Leistungen sind:
* Schülerfreifahrt
* Schulbuchaktion
* Geburtenbeihilfe
* Familienbeihilfe: Gebührt in Ö wohnhaftem, wenn im Haushalt minderjähriges Kind wohnt oder bei Ausbildung bis 26 Jahre.
* Kindergeld: Grundlage KBGG. Seit 1.1.2002. Auf Antrag werden einem Elternteil, so Familienbeihilfe oä bezogen wird, pro Tag ca 14.5 € gezahlt für 30 Monate, jedoch 36 Monate, so sich Vater und Mutter Karenz teilen. Zuverdienstgrenze pro Jahr 14600 €. Alleinstehende Eltern erhalten weiteren Zuschuss, der rückzahlungspflichtig ist.
Bei Kindergeldbezug 2 Jahre besonderer Kündigungsschutz, jedoch länger, wenn man unter Geringfügigkeitsgrenze daneben verdient; keine Verlängerung uU, wenn Arbeit über Geringfügigkeitsgrenze entlohnt wird.
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