Die Bundesregierung legt dem Bundesrat und dem Bundestag alle 2 Jahre eine Aufstellung über der Umfang, die Zielsetzung und des geplanten Abbau der laufenden Subventionen vor. Den öffentlichen Subventionierungen liegen unterschiedliche Zielsetzungen zugrunde. So erhalten besonders gefährdete Wirtschaftszweige in Krisensituationen sog. Krisen-subventionen. Junge Wirtschaftsunternehmen erhalten zur Erstarkung und Stabilisierung sog. Erziehungssubventionen und diejenigen Wirtschaftszweige, die vor der Auslandskonkurrenz geschützt werden sollen, bekommen sog. Erhaltungssubventionen. Die öffentliche Subven-tionsverwaltung übt somit eine wirtschaftliche Lenkungsfunktion aus.
Die Rechtsgrundlage für Subventionsmaßnahmen des Bundes und der Länder findet sich im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz, welches die Erstellung eines Subventionsberichts vor-schreibt (Subventionskontrolle).
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