Besteht aus Gesetzgebung (Nationalrat: Bundesgesetzblatt; Landtag: Landesgesetze) und Vollziehung (Verwaltung: weisungsgebunden, Gerichtsbarkeit: unabhängig)
Verwaltung: Finanzminister - Finanzlandesdirektion - Finanzämter oder Bundesministerium - Landesregierung - Magistrat/BH
Gerichtsbarkeit: Bezirksgericht (Villach) - Landesgericht (Klagenfurt) - Oberlandesgericht (Graz) - Oberster Gerichtshof (Wien)
Gewaltentrennung: Verteilung der Staatsgewalt auf Organe mit verschiedenen fachlichen Wirkungsbereich. Dadurch Kontrolle und Einschränkung der Teilgewalten
Staatsformen:
Republik: gewähltes Staatsoberhaupt, zeitlich beschränkte Amtszeit
Monarchie: ererbt oder von wenigen gewähltes Staatsoberhaupt, zeitlich unbegrenzt
Regierungsformen:
Demokratie: Volk schafft Normen und herrscht unmittelbar (direkt) oder durch gewählte Vertreter (indirekt)
Diktatur: Einer herrscht ohne Legitimation (ohne gesetzliche Grundlage) durch freie Wahl (Kuba, Nordkorea, Ex-DDR)
Organisationsformen:
Zentralstaat: eine einzige Gesetzgebung und Verwaltung für gesamten Staat (Frankreich, Ungarn)
Bundesstaat: zwischen Oberstaat und Gliedstaaten Gesetzgebung und Verwaltung verteilt (Bundesstaat - Bundesländer);
Bundesstaat: aus mehreren unselbstständigen Gliedstaaten und Gesamtstaat (Österreich, USA)
Staatenbund: aus mehreren selbstständigen Staaten (EU, OSZE, Nato)
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