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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Verschulden


1. Finanz
2. Reform

Verschulden ist Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit (dies ist zu prüfen). Verschulden kann sich nur der, welcher deliktsfähig ist.

Vorsatz:

- bewusste Konsequenz (Wissen und Wollen eines rechtwidrigen Handelns liegen vor)

- unterscheidet in bedingten und unbedingten Vorsatz

- unbedingter Vorsatz:

Ich weiß und will, dass die Handlung diesen Schaden hervorruft.

- bedingter Vorsatz:

Man will zwar diesen Schaden nicht herbeiführen, aber nimmt bei seiner Handlung die erkannte Folge billigend in Kauf.

 
 

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