Die GmbH als jurP kann Träger von Re u Pfl sein; sie kann also etwa ET oder Forderungsrechte erwerben und im Prozeß als Kläger oder Beklagter auftreten. Sie ist also rechts- und parteifähig. Als jurP ist sie allerdings nicht handlungsfähig - dazu benötigt sie Organe. Die zwei zwingenden Organe sind Geschäftsführer und die Generalversammlung, uU auch Aufsichtsrat und Abschlußprüfer.