Das positive Recht ist das vom Staat (aufgrund seines Gewaltmonopols) gesetzte und durch- zusetzende Recht, dessen Gültigkeitsbereiche als "Öffentliches Recht"(z.B. Verfassungs-
Recht, Strafrecht) und als "Privatrecht"(z.B. Familienrecht, Erbrecht) bezeichnet werden. Der Staat legitimiert im Prinzip die von ihm erlassenen Gesetze, es besteht dabei die Gefahr, daß der Staat ungerechte Gesetze erläßt, da er an keine ethischen Grundsätze gebunden ist, er ist somit frei in seinen Entscheidungen.
Im Gegensatz dazu haben wir das Naturrecht, welches man als unabhängiges Recht betrachten kann, an dem sich das staatliche Recht zu messen hat. Das Naturrecht besteht im Prinzip nur aus gerechten Grundsätzen.
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