2.1. Allgemeines:
Die Ursachen für Arbeitslosigkeit sind sehr vielfältig begründet, so daß man auch verschiedene Arten differenzieren muß. Im folgenden soll ein Überblick gegeben werden. Da es weder eine einheitliche Definition, noch eine eindeutige Gliederung gibt, findet man in der einschlägigen Literatur unterschiedliche Ansätze.
2.2. Subjektive Arbeitslosigkeit:
Darunter versteht man zum einen die persönlich verschuldete Tatsache keine Anstellung zu haben. Gründe hierfür liegen allein beim Arbeitnehmer, z. B. Verstoß gegen Firmenregelungen, Unehrlichkeit oder starke Unzuverlässigkeit.
Aber auch persönlich unverschuldete Begebenheiten können zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Einen solchen Anlaß kann z. B. eine Erkrankung sein, die zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führt.
Da in beiden Fällen einzelne Individuen verantwortlich sind, spricht man auch von unechter Arbeitslosigkeit.
2.3. Objektive Arbeitslosigkeit:
Im Gegensatz zur Subjektiven bezeichnet man die objektive Arbeitslosigkeit auch als echte Arbeitslosigkeit, denn sie schließt Faktoren ein, die nicht im Ermessen des einzelnen Arbeitnehmers liegen. Man unterscheidet daher:
Saisonale Arbeitslosigkeit ist durch die jahreszeitlichen Umstände begründet, die aller zwölf Monate wiederkehren. In einigen Wirtschaftszweigen kommt es zu bestimmten Zeiten zu Einschränkungen. Im Winter herrscht beispielsweise in der Bauindustrie Flaute, da physikalische Eigenschaften von Baustoffen bestimmte Arbeiten bei Minus-Temperaturen verhindern. Zwar kann es auch im Sommer z. B. bei Skilehrern oder Skiliftbetreibern zu saisonaler Arbeitslosigkeit kommen, doch überwiegt die im Winter bei weitem.
Friktionelle- oder Fluktuationsarbeitslosigkeit tritt auf, wenn ein Arbeitnehmer zur Zeit der Erhebung der amtlichen Statistik gerade seinen Arbeitsplatz wechselt. Auch nach Abschluß einer Ausbildung oder Umschulung kann friktionelle Arbeitslosigkeit auftreten, bis ein Arbeitsplatz gefunden ist. Sie dauert daher normalerweise nur wenige Wochen an.
Konjunkturelle Arbeitslosigkeit tritt auf, wenn durch eine kurzfristig abgeschwächte Konjunktur, also durch einen Nachfragerückgang, Arbeitskräfte entlassen werden. Ein besonderes Merkmal ist dabei, daß alle Wirtschaftszweige betroffen sind, was Massenarbeitslosigkeit zur Folge haben kann. Ein extremes Exempel dafür ist die Weltwirtschaftskrise von 1932, bei der die Arbeitslosigkeit auf über 30% angestiegen war.
Strukturelle Arbeitslosigkeit liegt im Unterschied zur saisonal oder konjunkturell bedingter Arbeitslosigkeit bei Veränderungen langfristiger Art zugrunde. Im Laufe der Jahre verlieren einige Wirtschaftsbereiche an Bedeutung oder verschwinden fast ganz, während jedoch auch Neue entstehen. Auch können Regionen an Attraktivität verlieren. Da jedoch bei dieser Art von Arbeitslosigkeit nur einzelne Wirtschaftsbereiche oder Regionen betroffen sind, besteht die Gefahr von Massenarbeitslosigkeit nicht so stark. Die Ursachen sind sehr verschiedenartig. Die Nachfrageverlagerung von Kohle zu Erdöl und Gas, sowie die niedrigen Weltmarktpreise für Importkohle haben zum Beispiel die Kohlekrise ausgelöst und zu hoher Erwerbslosigkeit in den entsprechenden Gebieten geführt. Aber auch der technische Fortschritt, Billigimporte und politische Ereignisse tragen zur strukturellen Arbeitslosigkeit in Deutschland bei.
Technologische Arbeitslosigkeit ist eng mit struktureller Arbeitslosigkeit gekoppelt. Sie entsteht, wenn durch den technischen Fortschritt Arbeitskräfte entlassen werden. Dies kann sowohl durch Automation, als auch durch neuartige Produktionsverfahren zustande kommen. Ein Beispiel wäre die Einführung des mechanischen Webstuhls, die zu großen sozialen Konflikten in der Geschichte geführt hat. Der Vorteil Arbeitskräfte durch Maschinen zu ersetzten liegt auf der Hand. Sie sind belastbarer und genauer in durchzuführenden mechanischen Arbeitsprozessen. Hinzu kommt, daß große Teile der Bevölkerung in Deutschland skeptisch bis ablehnend gegenüber neuen Technologien, vor allem Gen- und Kerntechnik, eingestellt sind. Dies führt zu einer Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland und läßt somit technologische Arbeitslosigkeit in Deutschland entstehen.
Versteckte bzw. Verdeckte Arbeitslosigkeit beruht auf der Tatsache, daß Bürger, die zwar arbeitswillig sind, sich aber, z. B. wegen momentan ungünstig eingeschätzter Vermittlungschancen, gar nicht erst als arbeitssuchend bei den Arbeitsämtern registrieren lassen. Diese \"stille Reserve\" wird in der Arbeitslosenstatistik nicht erfaßt. Als verdeckt Arbeitslos gelten aber auch Menschen, die sich in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Umschulungen der Bundesanstalt für Arbeit befinden.
2.4. Beschäftigungsgrade:
In der Volkswirtschaftslehre unterscheidet man grundsätzlich drei Beschäftigungsgrade. Je nach Land schwankt jedoch die Bemessungsgrenze für die Einteilung.
Vollbeschäftigung: Dieser Beschäftigungsgrad ist in der deutschen Volkwirtschaft als einer der vier Ziele des Stabilitätsgesetzes von 1967 festgesetzt. Im Idealfall liegt Vollbeschäftigung dann vor, wenn alle Arbeitswilligen und Arbeitsfähigen einen Arbeitsplatz haben, also wenn es keine Arbeitslosen gibt. In der Realität ist dies kaum möglich, da es z. B. einen bestimmen Prozentsatz gibt, der zum Zeitpunkt der Erhebung der Statistik gerade einen Berufswechsel vollzieht (friktionelle Arbeitslosigkeit). Auch gibt es etliche Personen, die arbeitslos registriert sind um Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen zu haben, jedoch konsequent nicht arbeiten wollen. Daher spricht man in unserer Volkwirtschaft bei einer Arbeitslosenquote bis maximal 2,0% noch von Vollbeschäftigung.
Überbeschäftigung: Bei einem Fallen der Arbeitslosenquote unter 0,7% liegt nicht Vollbeschäftigung, sondern eine sogenannte Überbeschäftigung vor, d. h. das volkswirtschaftliche Arbeitskräftepotential ist nahezu ausgeschöpft.
Arbeitslosigkeit: Steigt die Arbeitslosenquote über 2,0%, so ist Arbeitslosigkeit vorhanden, d. h. es gibt ein Überangebot an Arbeitskräften. Das Arbeitskräftepotential wird also nicht optimal ausgenutzt.
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