1.4.1 Die Entscheidungsträger /
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Am Haushaltsverfahren sind Kommission, Rat und Parlament beteiligt. Das Europäische Parlament hat im Haushaltsverfahren das letzte Wort und kann das Budget gänzlich zurückweisen. Die Erstellung des EU-Haushalts durch die Haushaltsbehörde (Rat, Parlament) dauert vom 1.September bis zum 31. Dezember, wobei in der Praxis oft ein pragmatischer Zeitplan gilt.
1.4.2 Die Landwirtschaft
1.4.2.1 Allgemeines
Der EU-Haushalt dient zur Finanzierung einer Reihe europäischer Maßnahmen, nimmt sich aber im Vergleich zum Staatshaushalt der Mitgliedsstaaten sehr bescheiden aus. Die größten Ausgabeposten sind die Landwirtschaft und die Regionalförderung. Die EU-Mitgliedsstaaten tragen entsprechend ihrer Wirtschaftskraft zum EU-Haushalt bei.
Im Jahre 1998 belief er sich auf insgesamt 91 Mrd. ECU. Dies entsprach etwa 2,5% der öffentlichen Ausgaben der EU-Staaten.
In den 70er und 80er Jahren wurden oft mehr als zwei Drittel der verfügbaren Budgetmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufgewendet. Dank der im Mai 1992 beschlossenen GAP-Reform ist der Anteil der auf die Landwirtschaft entfallenden finanziellen Verpflichtungen der Europäischen Union auf knapp unter 50 % zurückgegangen. 1995: Die Agrarausgaben beliefen sich auf rund 38 Mrd. ECU (49,5 % der Gesamtausgaben). 1998 beanspruchte die GAP 40 Mrd. ECU bzw. 47% des Haushalts.
1.4.2.2 Die Bergbauern
Die Direktzahlungen für Bergbauern und Landwirte in sonstigen benachteiligten Gebieten wurden auf rund 3 Mrd. S aufgestockt. Damit konnte sichergestellt werden, daß keine Schlechterstellung in der Förderung der Bergbauern als Folge des Beitritts eingetreten ist, sondern daß sogar bei vielen Bergbauern die Förderung wesentlich verbessert werden kann.
1.4.3 Die Strukturpolitik
Eindeutig an Gewicht gewonnen haben strukturpolitische Maßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa. Für sie standen 1998 rund 32% der finanziellen Verpflichtungen der Union bereit. Daher ist der zweitgrößte Ausgabeposten die Strukturpolitik, die vor allem die Förderung der Entwicklung in den ärmeren EU-Regionen zum Ziel hat.
Der Verwaltungsaufwand der EU-Institutionen machte lediglich 5% des Haushaltes aus. Der Posten Verkehr, Forschung und Entwicklung machte rund 6% aus gefolgt von Außenpolitik auch mit rund 6%. Die restlichen 4% fielen auf sonstige Angelegenheiten. In der Agrar- und Strukturpolitik übernehmen zum Teil die nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten die praktische Abwicklung der EU-Förderung. In einigen anderen Bereichen erhalten die Begünstigten die Mittel direkt von der Europäischen Kommission.
1995: Für "strukturpolitische Maßnahmen" standen über 26 Mrd. ECU (34 % der Gesamtausgaben) zur Verfügung. Bei den internen Politikbereichen, für die insgesamt 5 Mrd. ECU bereitgestellt wurden, waren insbesondere eine Mittelaufstockung um 13,2 % für die Forschung und um 31 % für die transeuropäischen Netze zu verzeichnen.
1.4.3.1 Die Strukturfonds
Die der Verwaltung der Kommission unterstehenden Strukturfonds der EU finanzieren Strukturhilfen im Gemeinschaftsbereich. Es sind dies der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung zur Finanzierung regionalpolitischer Strukturbeihilfen, der Europäische Sozialfonds für die Verwirklichung der Sozialpolitik sowie das neue Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF).
Der 1993 eingerichtete Kohäsionsfonds unterstützt die strukturpolitischen Ziele der Gemeinschaft. Die Mittel der Strukturfonds fließen überwiegend ärmeren Regionen zu: Damit soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der EU so verstärkt werden, daß die Anforderungen des gemeinsamen Binnenmarktes überall in der EU bewältigt werden können. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf sechs vorrangige Ziele. Der Löwenanteil entfällt auf Ziel 1, die Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand. Insgesamt ist der Etat der Strukturfonds in den vergangenen Jahren vervierfacht worden und betrug im Zeitraum zwischen 1993 und 1999 mehr als 161 Mrd. ECU.
1.4.3.2 Die Regionalpolitik
1.4.3.2.1 Allgemeines
Das Ziel der Regionalpolitik der Europäischen Union ist es, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte innerhalb Europas abzubauen: Schwächer entwickelte Zonen sollen an die besser entwickelten Gebiete herangeführt werden.
Dieses wirtschaftliche und soziale Gefälle existiert aber nicht nur in Europa als ganzem ("Nord-Süd-Gefälle"), sondern auch innerhalb der Mitgliedstaaten selbst, die besser oder schlechter entwickelte Regionen aufweisen.
1.4.3.2.2 Die Ziele der Regionalpolitik
Die Fonds werden im Rahmen dieser Ziele differenziert eingesetzt. Der Regionalfonds (EFRE) beteiligt sich an den Zielen 1, 2 und 5b. Der Sozialfonds (ESF) unterstützt flächendeckend alle Ziele außer 5a. Der Agrarfonds (EAGFL) ist für die Ziele 1, 5a und 5b vorgesehen.
Ziel 1 ist definiert als "Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand".
Die Anerkennung einer Region als Ziel-1-Gebiet erfordert einen einstimmigen Ratsbeschluß. Bedingung für die Förderfähigkeit als Ziel-1-Gebiet ist, daß es sich dabei um eine "NUTS"-Region mit einem Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner auf der Grundlage des Durchschnitts der letzten drei Jahre von unter 75 Prozent des EG-Durchschnitts handelt.
Ziel 2 wird definiert als "Umstellung der Regionen, Grenzregionen oder Teilregionen (einschließlich Arbeitsmarktregionen und Verdichtungsräumen), die von der rückläufigen industriellen Entwicklung schwer betroffen sind".
Für das Ziel 2 sieht die Rahmenverordnung drei Hauptkriterien für die Förderfähigkeit von Gebieten vor, die gemeinsam erfüllt werden müssen:
. Arbeitslosenquote über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
. Anteil der industriellen Erwerbstätigen über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
. Rückgang der Zahl der industriellen Erwerbstätigen
Zu den sekundären Kriterien für die Förderwürdigkeit nach Ziel 2 zählen unter anderem:
. Verdichtungsräume, in denen die Arbeitslosenquote um mindestens 50% über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt und in denen ein erheblicher Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen in der Industrie verzeichnet wurde
. Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, die vor schwerwiegenden Problemen der Sanierung von Industriebereichen stehen
Ziel 3 widmet sich der "Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen und der vom Ausschluß aus dem Arbeitsleben bedrohten Personen in das Erwerbsleben".
Österreichweit wird ein einheitliches Ziel 3-Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter wesentlicher Mitwirkung der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices sowie der Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen erstellt.
Hervorzuheben ist, daß die Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen im Hinblick auf die Beschäftigung, wozu auch die Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten als fest umrissenes Ziel aufgenommen wurde.
Ziel 4 dient der "Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme".
Sinn ist es, Beschäftigungsprobleme zu vermeiden, indem die Anpassung der Arbeitskräfte im industriellen Wandlungsprozeß erleichtert wird. Im Rahmen einer allgemeinen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsstrategie und in Abstimmung der gemeinschaftlichen Berufsausbildungspolitik wird der Europäische Sozialfonds (ESF) durch Berufsausbildung, Umschulung und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen.
Die Erstellung des Förderprogrammes erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter wesentlicher Mitwirkung der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices und der Sozialpartner.
Ziel 5a widmet sich der "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik".
Die Aktionen unter Ziel 5a konzentrieren sich auf folgende vier Maßnahmenkategorien:
. Beihilfen zur Verbesserung der Effizienz landwirtschaftlicher Betriebe
. Beihilfen für Junglandwirte
. Ausgleichszulagen für Berg- und benachteiligte Gebiete
. Beihilfen für die Vermarktung und Verarbeitung von Agrarerzeugnissen
Ziel 5b dient der "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch Erleichterung der Entwicklung und der Strukturanpassung der ländlichen Gebiete".
Für Ziel 5b gilt nach der Rahmenverordnung das generelle Kriterium des niedrigen wirtschaftlichen Entwicklungsstandes. Zu diesem Kriterium kommen drei weitere Hauptkriterien hinzu, von denen zwei vorliegen müssen, damit die Bedingungen für die Förderwürdigkeit erfüllt werden:
. hoher Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten
. niedriges Agrareinkommen
. geringe Bevölkerungsdichte und/oder eine starke Tendenz zur Entvölkerung
Überdies hat die Gemeinschaft folgende sekundären Kriterien vorgesehen, von denen eines oder mehrere zu erfüllen sind:
. Randlage der Gebiete oder Inseln im Verhältnis zu den großen Zentren der Wirtschafts- und Geschäftstätigkeit der Gemeinschaft
. Empfindlichkeit des Gebiets gegenüber der landwirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, beurteilt anhand der Entwicklung des Agrareinkommens und des Anteils der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung
. Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und Altersaufbau der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung
. Belastung der Umwelt und des ländlichen Raums
. Lage der Gebiete innerhalb der Berggebiete oder der benachteiligten
Ziel 6 dient zur Bekämpfung der Entwicklungsprobleme besonders dünn besiedelter Gebiete (weniger als 8 Einwohner pro km² - Skandinavien).
1.4.3.2.2.1 Allgemeines
Die EU hat im Bereich der Regionalpolitik drei Fonds eingerichtet:
. Im Rahmen der Ziele 1, 2, und 5b (nächstes Kapitel) fördert der EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) u.a.
. produktive Investitionen
. Errichtung oder Modernisierung von Infrastrukturen, die zur Entwicklung oder Umstellung der betreffenden Regionen beitragen
. Maßnahmen im Bereich Forschung und technologische Entwicklung sowie Technologietransfer
. Investitionen im Bildungs- und Gesundheitswesen in den unter das Ziel 1 fallenden Regionen
. Vorrangig zur Erreichung der Ziele 3 und 4 in der gesamten EU und zur Verwirklichung der Ziele 1, 2 und 5b fördert der ESF (Europäischer Sozialfonds) u.a.
. im gesamten Gebiet der EU Maßnahmen zur Entwicklung von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Qualifikationen
. hierbei eingeschlossen ist die Erleichterung der Anpassung der Arbeitnehmer an den industriellen Wandel und an die Entwicklung der Produktionssysteme
. Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
. in den unter die Ziele 1, 2 und 5b fallenden Gebieten berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
. Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
. Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie für einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt
. Ausbildungssysteme in den Ziel-1-Gebieten
. Im Rahmen der Ziele 1, 5a und 5b fördert der EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft) u.a.
. Maßnahmen zur Überwindung der Probleme rückständiger Agrarstrukturen
. Die Stärkung und Umgestaltung der land- und forstwirtschaftlichen Strukturen; einschließlich der Strukturen für die Vermarktung und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
. alternative Erwerbstätigkeiten zur Landwirtschaft
. die Entwicklung des Fremdenverkehrs
. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung des ländlichen Raumes
1.4.3.2.3 Die Gemeinschaftsinitiativen
. INTERREG II: Gefördert werden regionale Maßnahmenprogramme, die zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Regionen an den Binnen- und Außengrenzen der EU beitragen.
. LEADER II: Im Rahmen von LEADER II werden Vorhaben lokaler Aktionsgruppen unterstützt, die zur integrierten Entwicklung ländlicher Regionen und somit zu einer wirkungsvolleren Nutzung von deren regionalen Entwicklungspotentialen beitragen. LEADER II kommt in Ziel-1-und Ziel-5b-Regionen zur Anwendung.
. BESCHÄFTIGUNG: Ziel ist die Integration von Jugendlichen, Frauen (zur Verbesserung der Chancengleichheit) und Behinderten in den Arbeitsmarkt.
. ADAPT: Hauptziel ist die Unterstützung der Anpassung der Arbeitnehmer an den (industriellen) Strukturwandel. ADAPT soll die Ziel-4-Programme ergänzen - insbesondere hinsichtlich des Aspekts der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Projekten. Es werden arbeitnehmerorientierte Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe, zur Erhöhung von Flexibilität und Mobilität sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert.
. RECHAR II: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Kohlebergbau. Wichtige Maßnahmenbereiche sind der Ausbau neuer Wirtschaftszweige, Umschulungsmaßnahmen und Umweltsanierung.
. RESIDER: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Dominanz der Eisen- und Stahlindustrie. Im Vordergrund steht auch bei RESIDER die Förderung von kleineren und mittleren Unternehmen und Infrastrukturmaßnahmen.
. RETEX: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Textilindustrie. Die Ziele und Maßnahmenbereiche decken sich weitgehend mit RESIDER und RECHAR.
. KMU: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Industrie-, Handwerks-, und Dienstleistungssektor, werden bei der Erhöhung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit bzw. der Verbesserung ihrer internationalen Marktposition unterstützt.
. URBAN: In großstädtischen Problemgebieten werden Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Sozialwesen, Gesundheit, Sicherheit, Infrastruktur und Umwelt gefördert.
1.4.4 Forschung und Entwicklung
1.4.4.1 Allgemeines
Die europäische Forschungspolitik hat die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäische Industrie sowie die Verbesserung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel.
1.4.4.2 Großprojekte
Da die gemeinschaftlichen Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung diejenigen der Mitgliedstaaten nur ergänzen sollen, kommt auch im Forschungsbereich dem Subsidiaritätsprinzip eine große Bedeutung zu. Die Gemeinschaft greift insbesondere Themen von europaweiter Bedeutung auf und fördert Großprojekte, deren Finanzierung die Kapazität einzelner Mitgliedstaaten übersteigt. Voraussetzung für eine effiziente Forschungspolitik ist eine Koordinierung der auf einzelstaatlicher und auf gemeinschaftlicher Ebene durchgeführten Maßnahmen.
1.4.4.3 Das Gesamtbudget
Das Gesamtbudget: 13 Milliarden ECU
Die EU faßt ihre Forschungsschwerpunkte in mehrjährigen Rahmenprogrammen zusammen. Das 4. Rahmenprogramm hatte eine Laufzeit von 1994-1998 und war mit einem Gesamtbudget von ca. 13 Milliarden ECU (180 Milliarden Schilling) ausgestattet. Es umfaßte 15 verschiedene Technologiebereiche (zB Informations-, Kommunikationstechnologien, Biowissenschaften, Umwelt, nicht-nukleare Energien etc.) sowie Maßnahmen zur Förderung der internationalen wissenschaftlichen Kooperation, der Mobilität von Wissenschaftern sowie zur Verbreitung und Verwertung von Forschungsergebnissen.
1.4.4.4 Tabelle: F & E Ausgaben 1998
Bereich Finanzierung (in Mio ECU)
I. Informations- und Kommunikationstechnologien 3.668
1. Telematikanwendungen 913
2. Fortgeschrittene Kommunikationstechnologien und -dienste 671
3. Informationstechnologien 2.084
II. Industrielle Technologien 2.140
4. Industrielle und Werkstofftechnologien 1.833
5. Normen, Meß- und Prüfverfahren 307
III. Umwelt 1.157
6. Umwelt und Klima 914
7. Meereswissenschaft und -technologien 243
IV. Biowissenschaften und -technologien 1.709
8. Biotechnologie 595.5
9. Biomedizin und Gesundheit 374
10. Landwirtschaft und Fischerei 739.5
V. Energie 2.412
11. Nichtnukleare Energie 1.076
12. Sicherheit der Kernspaltung 441
13. Kontrollierte Kernschmelze 895
VI. Verkehr 263
VII. Sozioökonomische Schwerpunktforschung 147
AKTIONSBEREICH 2 575
Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen 575
AKTIONSBEREICH 3 352
Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse 352
AKTIONSBEREICH 4 792
Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern 792
Gesamt 13.215
1.4.5 Österreich
1.4.5.1 Nettozahler/-empfänger-Verhältnis Österreichs
Die Nettozahlerposition wird rein durch die Einzahlungen in den EU-Haushalt und direkte Rückflüsse aus diesem definiert.
Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch etwas viel Wichtigeres: Die EU-Mitgliedschaft bringt Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Wohlstand in der Zukunft.
Schon das erste Jahr des Beitritts zeigte die Wirkung des Beitritts: 1995 sind 17,6 Mrd. öS an ausländischen Direkt-Investitionen nach Österreich geflossen, was wiederum Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wohlstand bedeutet. Man muß also die gesamten volkswirtschaftlichen Auswirkungen in die "Bilanz" des EU-Betrittes miteinbeziehen, um die tatsächlichen Effekte auf die Wirtschaftslage in Österreich seriös beurteilen zu können.
Durch den EU-Beitritt steht uns ein Wirtschaftswachstum von 5% bis zum Jahr 2000 ins Haus. Unsere Nettozahlungen machen sich also ganz sicher bezahlt.
1.4.5.2 Förderungen in Österreich
1.4.5.2.1 Allgemeines
Auch Österreich ist dank seiner Verhandlungserfolge ein Nutznießer der Regionalpolitik der Europäischen Union. Mehr als 40% der Fläche des Bundesgebietes wurden zu förderungswürdigen Gebieten erklärt. Zwischen 1995 und 1999 erhielten wir Förderungen in der Höhe von 21,4 Mrd. Schilling.
1.4.5.2.2 Die Förderung von 1995-1999
Die Regional- und Strukturförderung der EU griff seit 1. Jänner 1995 in Österreich ein und dauerte in dieser gegenwärtigen Programmplanungsperiode bis 1999. Die Einheitlichen Programmplanungsdokumente wurden von Österreich fristgerecht in der zweiten Hälfte des Jahres 1995 bei der Kommission eingereicht und von dieser Ende 1995 bewilligt und beschlossen. Die ersten Gelder wurden daher plangemäß noch vor Jahresende 1995 nach Österreich zur Auszahlung gebracht. Die Regionalprogramme zeichnen sich aber gerade dadurch aus, daß sie langfristige Projekte fördern. Aus diesem Grund ist der Erfolg erst in einigen Jahren sichtbar.
1.4.5.2.3 Die Zielgebiete
1.4.5.2.3.1 Tabelle: Die Zielgebiete
Ziel 1 Burgenland
Ziel 2 Obersteiermark, Steyr-Kirchdorf, Wiener Neustadt, Dornbirn
Ziel 3 allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 4 allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 5a Anpassung der österreichischen Landwirtschaft
Ziel 5b große Gebiete Österreichs, die bäuerliche Struktur aufweisen
1.4.5.2.3.2 Die Zahlungen für Zielgebiete 1995-1999
(in Mio ATS)
Ziel Betrag
Ziel 1 2.428,80
Ziel 2 1.333,20
Ziel 3 1.042,80
Ziel 4 4.171,20
Ziel 5a 5.121,60
Ziel 5b 5.425,20
1.4.5.2.4 Tabelle: Beihilfen für Landwirte bis 1995
Maßnahme Betrag in Mio öS
Dürreentschädigung (Ernte 1994)
Mais 147,10
Ölsaaten 93,83
Teilsumme 240,93
Degressiver Ausgleich
Sperrlager Mais 47,68
Frachtvergütung Mais 1,90
Lagerabwertung 4.436,55
Bestandsabwertung Geflügel 66,67
Milch 1.595,59
Schweine 270,34
Geflügel 47,55
Ölsaaten 462,78
Stärkekartoffel 21,77
Getreide, Eiweißpflanzen 3.055,42
Kleinalternativen 45,37
Futtersaatgut 2,02
Zuchtschweine 455,41
Teilsumme 5.956,25
EU-Ausgleichszahlungen und Förderungen
Kulturpflanzenausgleich Ölsaaten 351,68
Mutterschafe 42,81
Forstförderung 46,50
Sonderprämie männliche Rinder 504,58
Mutterkühe 358,42
Ausgleichszulage 2.878,85
Kulturpflanzenausgleich (Getreide u.a.) 4.230,62
Umweltprogramm 6.888,38
Körnerhülsenfrüchte 0,17
Teilsumme 15.102,01
Gesamtsumme 25.851,99
1.4.5.2.5 Die Gemeinschaftsinitiativen
In der EU existieren besondere Gemeinschaftsinitiativen, die schwerpunktmäßig die Arbeiten der Strukturfonds unterstützen. Österreich wurde auch hier eingebunden, nimmt an insgesamt neun Gemeinschaftsinitiativen teil und erhält dafür 19.281,24 Mio öS für den Zeitraum 1995 bis 1999. Eine der für Österreich wichtigsten Gemeinschaftsinitiativen ist INTERREG II, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union unterstützen soll. Weiters sind als Gemeinschaftsinitiativen LEADER (ländliche Entwicklung), BESCHÄFTIGUNG (Frauen, Behinderte, Jugendliche), ADAPT (Arbeitsmarkt), INDUSTRIELLER WANDEL (beispielsweise KMU-Förderung) und URBAN (städtebauliche Entwicklung) für Österreich vorgesehen.
1.4.5.2.6 Forschung und Technologie
Die Forschungsförderung der EU soll die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten ergänzen und beschränkt sich auf solche Themen, die weder von der Privatwirtschaft noch durch die öffentliche Hand auf nationaler oder regionaler Ebene durchzuführen sind (Subsidiaritätsprinzip). Im Forschungsbereich handelt es sich um Vorhaben, die aus Kostengründen (Großforschungsprojekte mit hohen mittel- bis langfristigen Investitionen, Schlüsseltechnologien, die sich auf verschiedene Industriezweige beziehen) oder aufgrund der grenzüberschreitenden Problematik (ansteckende Massenerkrankungen, Umweltprobleme) nicht auf einzelstaatlicher Ebene durchgeführt werden können.
1.4.6 Die wichtigsten EU-Förderungsgebiete
1.4.6.1 Tabelle: Ziel 1 Regionen (1994-1999)
Verzeichnis der Ziel-1-Regionen (1994-1999):
Belgien Hennegau
Deutschland die fünf neuen Bundesländer und Ostberlin
Griechenland das ganze Land
Spanien Andalusien, Asturien, Kastilien-La Mancha, Kastilien-León, Ceuta und Melilla, autonome Region Valencia, Extremadura, Galicien, Kanarische Inseln, Murcia
Frankreich Überseeische Departements, Korsika und die Kreise Valenciennes, Douai und Avesnes
Irland Das ganze Land
Italien Abruzzen (1994-1996), Basilicata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien, Sizilien
Niederlande Flevoland
Österreich Burgenland
Portugal Das ganze Land
Vereinigtes Königreich Nordirland, Merseyside, Schottisches Hochland sowie die Islands Enterprise Area
1.4.6.2 Grafik: Ziel 1 Regionen (1994-1999)
1.4.7 Tabelle: Die Nettoempfänger
Nettoempfänger
Mrd. S % des BIP
IRL 38,51 5,07
LUX 9,83 4,82
GRE 59,34 4,07
POR 36,79 3,07
ESP 76,14 1,19
BEL 23,54 0,79
DEN 1,29 0,07
FIN 0,02 0,00
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