Aufgrund der unterschiedlichen Organisation der Landesmedienanstalten in den Ländern ist ein einheitliches und gleichzeitig sachgerechtes Urteil über den Einfluß der Landesparlamente nicht möglich.
Hinsichtlich des Kriterium der Rolle der Landeparlamente bei der personellen Besetzung der Medienanstalten lassen sich zwei Kategorien bilden. Am meisten Einfluß hat das Parlament in Berlin-Brandenburg und in Baden-Württemberg, wo die Mitglieder der beschlußfassenden Gremien von den zuständigen Parlamenten gewählt werden. Daneben gibt es Länder, in denen das beschlussfassende Organ aus den Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen besteht. Dabei gibt es den Typus A, bei dem die Wahl der Vertreter teilweise vom Parlament und teilweise von den Gruppen selbst gewählt werden (z.B. Bremen, Nordrhein-Westfalen) und den Typus B, bei dem sämtliche Vertreter durch die gesellschaftlich relevanten Gruppen - die landesgesetzlich feststehen - gewählt werden (z.B. Bayern, Mecklenburg-Vorpommern). Im Saarland wird davon abweichend das Gremium des Vorstandes, der auch den Direktor stellt, vom Landtag gewählt.
Neben der formellen Einflußmöglichkeit auf die Besetzung der Gremien stellt sich jedoch die Frage, ob die Qualität der praktischen Auswirkungen auf die Rundfunkpolitik mit dem Grundsatz der Staatsferne kollidiert. Die beschriebenen Aufgaben der Landesmedienanstalten scheinen weitgehend außerhalb parteipolitischer Konfliktlinien angesiedelt. Vor allem zeichnen sich die Auswahlentscheidungen bei der Zulassung (idealerweise) dadurch aus, daß sie nach den Regeln der Vielfaltsicherung getroffen werden; eine direkte Beeinflussung der Programminhalte ist nicht möglich. (Vgl. Benda, 1997, ausgedruckt S.4 von 8)
Zudem wird durch den aufgezeigten Trend der Zentralisierung der Entscheidungen durch die ALM eine Einflußnahme über die Landesparlamente auf die Arbeit der Landesmedienanstalten zusätzlich erschwert. Hinsichtlich der Vergabe lokaler Sendeplätze lassen sich allerdings Beeinflussungen vorstellen.
Die Medienratsbesetzung in Berlin-Brandenburg zeigt, daß der Einfluß von Parlamenten dennoch nicht unproblematisch ist. Dabei geht es paradoxerweise nicht um inhaltliche politische Vorstellungen der Parteien, die eine Unabhängigkeit der MABB gefährden. Vielmehr erweist sich als Problematisch, daß eine Landesmedienanstalt zum Spielball parteitaktischer Überlegungen wird, die eine vollständige Besetzung verhindert und damit die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.
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