Unter dem technischen Arbeitnehmerschutz versteht man jene Vorschriften, die dem Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers vor den Betriebsgefahren dienen. Die Vorschriften richten sich in erster Linie an den Arbeitgeber und seine Bevollmächtigten.
Es zielt auf:
- Die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten,
- die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen,
- den Schutz der Sittlichkeit der Arbeitnehmer.
Zur Erreichung dieses Zieles enthält das Gesetz u. a. Vorschriften über:
- Beschaffenheit des Betriebsgebäuden, Betriebsräumlichkeiten, Betriebsmitteln u. dgl.
- die Unterweisung der Arbeitnehmer über Betriebsgefahren ist verpflichtend
- Schutzausrüstungen und Arbeitskleidung müssen zur Vergügung stehen und auch verwendet werden
- sanitäre Einrichtungen
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