Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die grund- und freiheitsrechte


1. Finanz
2. Reform

Es muß eine Sphäre geben, die dem Zugriff des Staates entzogen ist. Die Freiheitsrechte sollen uns diesen Freiraum garantieren. Die Freiheitsrechte gehen nur so weit, daß Mitmenschen nicht ihres Freiheitsraumes beraubt werden und das Wohl der Gesellschaft nicht beeinträchtigt wird.

Freiheitsrechte:

- Recht des freien Aufenthaltes
- Recht auf Schutz gegen willkürliche Freiheitsberaubung

- Recht der freien Meinungsäußerung
- Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit

- Recht auf freie Berufswahl
- Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums
- Recht auf Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe
- Recht des Datenschutzes

Neben den Freiheitsrechten steht das Recht auf Gleichbehandlung (keine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Standes)
Unterscheidungen sind nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind (z.B. eine Frau geht in Karenz, Wehrpflicht beim Mann). Aber in der letzten Zeit sind auch diese Punkte nicht mehr unumstritten.

Grund- und Freiheitsrechte können auch als Menschen- oder Bürgerrechte in Erscheinung treten.
Menschenrechte: gelten für alle Menschen

Bürgerrechte: gelten für Bürger eines Staates


Bürgerrechte:
- die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz
- die Freiheit des Aufenthaltes im Staatsgebiet
- die Freiheit der Erwerbsbetätigung
- die sogenannten politischen Rechte, wie das Recht der Teilnahme an Wahlen oder das Recht auf Ausübung eines durch Wahl erworbenen Mandats.

Es gibt auch soziale Grundrechte. Menschen im Elend können Freiheitsrechte aus Geldmangel nicht voll in Anspruch nehmen. Darum gibt es hier Hilfe vom Staat (in einem Mindestmaß)

In Österreich wurden einige Grundrechte 1848 erstmals gesetzlich festgelegt. Das Staatsgrundgesetz vom
21.12.1867 verankert wesentliche Teile der Rechte und ist heute noch gültig.
Das Staatsgrundgesetz wurde im Laufe der Zeit durch weitere Rechtsschutzgarantien ergänzt. Diese finden sich z.B. im Staatsvertrag von Wien (1955) oder im Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit (1988)

Für die übernationale Sicherung der Grundrechte sind z.B. noch von Bedeutung:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- die Schlußakte der Sicherheitskonferenzen von Helsinki (1975) und Wien (1989)

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator DIE RÖMISCHE REPUBL. IM ZEITALTER D. STÄNDEKÄMPFE U. D. EROBERUNG ITALIENS DURCH ROM (510 - 270 v.Chr.)
indicator Wahlen zu den Landesparlamenten
indicator Prognose über die weitere Verbreitung digitaler Zahlungssysteme
indicator Attische Demokratie unter Perikles
indicator Friedrich Engels
indicator Die Bücher Ciceros
indicator Das Erkenntnisverfahren
indicator Beendigung des Arbeitsverhältnisses
indicator Partnerorientierte Fragen
indicator Genehmigungsvoraussetzungen


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution