Es muß eine Sphäre geben, die dem Zugriff des Staates entzogen ist. Die Freiheitsrechte sollen uns diesen Freiraum garantieren. Die Freiheitsrechte gehen nur so weit, daß Mitmenschen nicht ihres Freiheitsraumes beraubt werden und das Wohl der Gesellschaft nicht beeinträchtigt wird.
Freiheitsrechte:
- Recht des freien Aufenthaltes
- Recht auf Schutz gegen willkürliche Freiheitsberaubung
- Recht der freien Meinungsäußerung
- Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Recht auf freie Berufswahl
- Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums
- Recht auf Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe
- Recht des Datenschutzes
Neben den Freiheitsrechten steht das Recht auf Gleichbehandlung (keine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Standes)
Unterscheidungen sind nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind (z.B. eine Frau geht in Karenz, Wehrpflicht beim Mann). Aber in der letzten Zeit sind auch diese Punkte nicht mehr unumstritten.
Grund- und Freiheitsrechte können auch als Menschen- oder Bürgerrechte in Erscheinung treten.
Menschenrechte: gelten für alle Menschen
Bürgerrechte: gelten für Bürger eines Staates
Bürgerrechte:
- die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz
- die Freiheit des Aufenthaltes im Staatsgebiet
- die Freiheit der Erwerbsbetätigung
- die sogenannten politischen Rechte, wie das Recht der Teilnahme an Wahlen oder das Recht auf Ausübung eines durch Wahl erworbenen Mandats.
Es gibt auch soziale Grundrechte. Menschen im Elend können Freiheitsrechte aus Geldmangel nicht voll in Anspruch nehmen. Darum gibt es hier Hilfe vom Staat (in einem Mindestmaß)
In Österreich wurden einige Grundrechte 1848 erstmals gesetzlich festgelegt. Das Staatsgrundgesetz vom
21.12.1867 verankert wesentliche Teile der Rechte und ist heute noch gültig.
Das Staatsgrundgesetz wurde im Laufe der Zeit durch weitere Rechtsschutzgarantien ergänzt. Diese finden sich z.B. im Staatsvertrag von Wien (1955) oder im Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit (1988)
Für die übernationale Sicherung der Grundrechte sind z.B. noch von Bedeutung:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- die Schlußakte der Sicherheitskonferenzen von Helsinki (1975) und Wien (1989)
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