Der ausbildungsvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, der schriftlich abgeschlossen wird und bei den zuständigen Kammern, die IHK oder der Handwerkskammer, registriert ist.
Er regelt, wer der Ausbilder und der Auszubildende überhaupt sind, die Dauer der Ausbildung ( Probezeit: ca. 1/4 Jahr, innerhalb dieser Zeit kann von beiden Seiten aus fristlos gekündigt werden), den Ausbildugnsberuf, die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung und die Dauer des Urlaubs.
Die Grundlagen sind im BBiG (Berufsbildungsgesetz) nachzulesen
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