Durch die alle 5 Jahre stattfindenden allgemeinen direkten Wahlen erhält das Europäische Parlament seine Legitimation. Mit ihrer Stimme stärken die Bürgerinnen und Bürger Europa und fördern diese Legitimation.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich darüber hinaus jederzeit mit ihren Anliegen und Erwartungen an ihren Europa-Abgeordneten wenden. Sie haben auch die Möglichkeit, als Unionsbürger allein oder in der Gruppe von ihrem Petitionsrecht Gebrauch zu machen und Anträge oder Beschwerden zu Themen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, an den Präsidenten des Europäischen Parlaments zu richten.
Europäischer Bürgerbeauftragter
Das Europäische Parlament ernennt zudem einen Bürgerbeauftragten, der auf Antrag Streitigkeiten zwischen den Bürgern und den Institutionen der Europäischen Union prüft und als Schiedsrichter fungiert.
Europäischer Bürgerbeauftragter
1, avenue du president Robert Schuman
B.P. 403
F-67001 Strasbourg Cedex
e-Mail: euro-ombudsman@europarl.eu.int
Homepage: www.euro-ombudsman.eu.int
Wahrnehmung des Petitionsrechts
Die Petitionen, die in Form eines einfachen Schreibens abgefaßt sein können und für die kein besonderes Formular auszufüllen ist, sind an folgende Anschrift zu richten:
An den
Präsidenten des Europäischen Parlaments
Rue Wiertz
B-1047 Brussels
|