Demokratie nur für Deutsche
Kriterien für eine unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer
Sie wird verlängert, wenn:
a.. er mindestens seit 5 Jahren die Aufenthaltsgenehmigung besitzt
a.. er die erforderliche Arbeitserlaubnis hat
a.. er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann
a.. er über ausreichende Wohnraum für sich und seine Familie verfügt
a.. kein Ausweisungsgrund gegen ihn vorliegt
Gründe für eine Ausweisung
Der Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn:
a.. er die Sicherheit oder die
freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD gefährden würde.
a.. er straffällig geworden wäre.
a.. er den Lebensunterhalt für sich oder seine Familie nicht bestreiten könnte.
a.. er Drogen genommen hätte.
a.. er kriminell auffällig geworden wäre.
Grundrechte, die Ausländer nicht besitzen
a.. Das aktive und passive Wahlrecht steht ihnen nicht zu.
b.. Ihre politische Betätigung kann eingeschränkt oder untersagt werden.
c.. Sie dürfen ( nach §21) keine politischen Parteien gründen.
Kriterien, die ein Ausländer
zur Einbürgerung erfüllen muss
Der Ausländer muss:
a.. die \"Deutsche Verfassung\" anerkennen.
b.. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
c.. einen festen Wohnsitz haben
d.. geschäftsfähig sein.
e.. eine gesicherte Existenzgrundlage besitzen.
f.. sich nicht strafbar gemacht haben.
g..
h.. Deutscher sein - was heißt das?
Laut Grundgesetz gilt als Deutscher , wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat.
Daraus folgt also: Ausländer ist jeder, der diese Kriterien nicht erfüllt.
Genau dies ist auch das Thema unseres heutigen Referates:
Ausländer sein in Deutschland
Zu Beginn soll euch diese Statistik einen kleine Überblick über das Wachstum der ausländischen Bevölkerung in Deutschland bis 2030 geben.
Im weiteren Verlauf möchten wir euch an Hand zweier Fallbeispiele verdeutlichen, wie die Rechtssituation für Ausländer in der BR aussieht.
Einer dieser Ausländer könnte Luigi Padrani aus San Giminiano sein.
Luigi kommt 1993 mit seiner Frau und seinen beiden Kindern , 6 und 12 Jahre, nach Deutschland.
In seiner kleine Italinischen Heimatstadt hatte Luigi einige wirtschaftliche Schwierigkeiten und sich so entschlossen in Deutschland eine Pizzeria zu eröffnen.
Wenn Luigi wie er es schon öfter mit seiner Familie getan hat, nur für eine kurzen Aufenthalt (nicht über 3 Monate ) und ohne die Absicht zu arbeiten, gekommen wäre, hätte sein Reispass zur Aufenthaltsgenehmigung gereicht, aber diesmal, sieht die Sache für Luigi anders aus:
Luigi muss als erstes eine Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Diese muss von den Behörden auch genehmigt werden.
Da Luigi gerne für unbefristete Zeit in Deutschland leben möchte, muss er mehrere Auflagen erfüllen.
Unbefristet in Deutschland darf er nämlich erst dann bleiben, wenn:
a.. er mindestens seit 5 Jahren die Aufenthaltsgenehmigung besitzt,
b.. die erforderliche Arbeitserlaubnis hat
c.. sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann
d.. über ausreichende Wohnraum für sich und seine Familie verfügt
e.. und kein Ausweisungsgrund gegen ihn vorliegt
Dies wäre der Fall, wenn...
a.. er die Sicherheit oder die Freiheilich-demokrtische Grundordnung der BRD gefährden würde.
b.. Straffällig geworden wäre.
c.. er den Lebensunterhalt für sich oder seine Familie nicht bestreiten könnte.
d.. er Drogen genommen hätte.
e.. oder generelle Kriminelle auffällig geworden wäre.
Luigi ist also legal in die BR eingereist. Er hat eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, die er in fünf Jahren unbefristet verlängern lassen könnte.
Da Luigi als Italiener zu den EG-Bürgern zählt, braucht er keine Arbeitserlaubnis.
Alle anderen Ausländer dürfen ohne diese Genehmigung in Deutschland nicht erwerbstätig werden.
Um diese zu bekommen ist die Grundvorausstzung eine gültige Aufenthalserlaubnis.
Strafbar machen sich alle Arbeitnehemr und Arbeitgeber, die ohne diese Erlaubnis arbeite, bzw. arbeiten lassen.
Für Luigi ist das also nicht weiter relevant
Als EG-Staatsangehöriger hat Luigi also große Vorteile.
Luigi hat inzwischen eine kleine Wohnung gemietet und arbeitet seit einiger Zeit fürs erste in einer kleine Pizzeria.
Für ihn werden nun Fragen der arbeits- und sozial- rechtlichen Stellung interessant.
Da er sich auf deutschem Boden befindet, und das teritorialitätsprinzip gilt, ist er deutschen Arbeitnehmern in diesem Sinne gleichgestellt.
Er steht unter gleichem Schutz der Sozialversicherung, mit gleichen Pflichten und Rechten.
Das bezieht sich auf alle Sozialleistungen (Versicherungen)
Natürlich muss Luigi auch Steuern zahlen.
1991 zahlten ausländische Arbeitnehmer z.B. insgesamt 29 Mrd. DM an Steuern und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Auch bei den Renten wird er einem deutschen Staatsbürger gleichgestellt.
Würde Luigi seine Arbeitsplatz verlieren, hätte er Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Kindergeld bekommt Luigi für seine beiden Kinder wie jeder Deutsche Vater auch.
Zu seinem großen Glück ist Luigi ja Italiener und hat als EG-Mitglied wie bereits erwähnt große Vorteile gegenüber sogenanntene Drittländern. Wäre Luigi z.B Türke, hätte er keinen Anspruch auf viele Grundrechte , die uns deutschen Bürgern oft selbtsverständlich erscheinen.
Er dürfte sich politisch nicht betätigen, könnte keine Partei gründen und hätte so keinerlei Einfluß auf die politische Willensbildung.
Allerdings darf er unabhängig von seine Natioanlität Vereine gründen, an Versammlungen und Demonstrationen teilnehmen und seine Meinung frei äußern.
Eine ganz andere Ausgangssituation ergibt sich für Wladimir Brosnov aus dem Kosovo .
Auch er ist Ausländer. Zusätzlich ist er aber auch ein politischer Flüchtling.
Da Wladimir nicht die Möglichkeit hat in absehbarer Zukunkt in sein Heimatland zurückzukehren, muss er bei seiner Einreise als erstes an der Grenze eine Asylantrag stellen. Würde er dies nicht tun oder würde sein Antrag abgelehnt, würde er Flüchtling bleiben und dauerhaft einer Reihe von Beschränkungen unterliegen, wie wir sie jetzt erläutern werden.
Wladimir hat jetzt also seinen Antrag gestellt und ist damit Asylbewerber, solange bis sein Asylantrag rechtskräftig entschieden ist.
Wladimir, der viel schlimmes erlebt hat, war sehr froh endlich nach Deutschland zu kommen, ein Land, von dem er sich neue Möglichkeiten und die große Freiheit erträumt hatte. Aber die Realität sieht für Wladimir leider ganz anders aus.
Er genießt als Asylbewerber keinerlei Freizügigkeit, sein Aufenthalt ist begrenzt, und er darf sich nur in einem bestimmten, ihm zugeteilten Bezirk bewegen. Verlässt er diesen ohne Erlaubnis, macht er sich strafbar.
Auch die Wahl der Wohnung steht ihm als Asylbewerber nicht frei.
Nach dem Asylverfahrensgestz soll Wladimir in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden.
Ab dem 1.7.1991 ist es nach dem Arbeitsförderungsgesetz möglich, dass Wladimir eine Arbeitserlaubnis beantragen kann, diese wird aber nur bewilligt, wenn die Arbeitsmarktlage es zulässt.
Er hat Anspruch auf Sozialhilfe, die aber auf ein absolutes Existenzminimum beschränkt werden kann. Wladimir bekommt diese Hilfe z.B nicht als Geldleistung sondern in Form von Kleidung und Verpflegung.
Für Wladimir war das nochmals eine harte Zeit.
Was im Kosovo für ihn die Hölle war, wurde ihm nun zum Glücksfall. Denn da Wladimir politisch verfolgt wird, wurde er als Asylberechtigter anerkannt.
Er darf jetzt arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen und erhält neben der Sozialhilfe auch Leistungen wie Sprachkurse.
Nun hat er auch Anspruch auf zusätzliches Wohngeld. Er darf endlich seine Wohnort frei wählen und unterliegt im Gegensatz zu früher keinen räumlichen Beschränkungen mehr.
Luigi und Wladimir haben ein gemeinsames Problem: Sie leben zwar beide auch auf lange Sicht hin in der Bundesrepublik Deutschland, aber sie sind keine deutschen Staatsbürger. Laut Grundgesetz haben nämlich nur deutsche Staatsangehörige ein Recht sich an allen Wahlen zu beteiligen. Luigi und Wladimir dürfen also nicht einmal an Kommunalwahlen teilnehmen.
Es gab 1989 jedoch in Schleswig-Holsein und Hamburg Versuche dies zu ändern und Ausländern ein kommunales Wahlrecht einzuräumen.
Dieser Versuch wurde 1990 durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerrichts auf Grund der fehlenden Staatsangehörigkeit für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Das bedeutet also für Ausländer: Das aktive und passive Wahlrecht steht ihnen nicht zu. Ihre politische Betätigung kann eingeschränkt und untersagt werden und sie dürfen laut Artikel 21 keine politischen Parteien gründen.
Für Luigi der ja EU-Bürger ist, gilt dies nur eingeschränkt, denn: der im Februar 1992 von den EG Mitgliedstaaten in Maastricht unterzeichnete \" Vertrag über die europäische Union\" sieht die Einführung einer Unionsbürgerschaft vor. Damit könnte Luigi als Unionsbürger in Deutschland, wo er ja seinen Wohnsitz hat, trotz fehlender deutscher Staatsangehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen erhalten.
Ein Bereich auf den wir noch kurz eingehen wollen, ist die Einbürgerung.
Die Einbürgerung ist ein Angebot, zur Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit, an diejenigen Ausländer, die vor haben auf Dauer in Deutschland zu bleiben, also wie Luigi und Wladimir.
Juristisch gesehen, endet also mit der Einbürgerung der Status als Ausländer.
Dazu muss natürlich jeder Ausländer die deutsche Verfassung anerkennen. Außerdem muss er unter anderem die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Er muss einen Festen Wohnsitz in Deutschland haben, geschäftsfähig
sein, eine gesicherte Existenzgrundlage besitzen und sich nicht strafbar gemacht haben.
Durch die Einbürgerung erhält der Betreffende Teilhabe an allen staatsbürgerlichen Pflichten und Rechten, wie z.B., die Annahme der Wehrpflicht und damit auch das Recht zu wählen.
Man sollte aber nicht vergessen, dass dies für Luigi und Wladimir eine fast vollständige Loslösung von ihren Heimatländern bedeuten würde.
Aus diesem Gesichtspunkt heraus, wird die Diskussion um die Doppelte Staatsbürgschaft für die beiden natürlich brisant. Darauf können wir an dieser Stelle leider nicht mehr eingehen, wie,. Das wieder ein komplexes Problemfeld darstellt.
Wir hoffen, euch verdeutlicht haben zu können, das Ausländerrecht und Ausländerpolitik ein sehr weites und interessantes Gebiet ist. In wie weit Demokratie in Deutschland nur für Deutsche existiert, müsste jeder mit Hilfe dieser Grundlagen entscheiden können. Letztlich hängt die Entscheidung aber von der persönlichen Definition von Demokratie ab.
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