Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Bestehende anlagen


1. Finanz
2. Reform

(1) Rohrleitungsanlagen, mit deren Errichtung vor Eintritt der
Genehmigungsbedrftigkeit nach _ 19a Abs. 1 begonnen ist oder die zu diesem
Zeitpunkt bereits betrieben werden, bedrfen einer Genehmigung nach _ 19a Abs.
1 nur, wenn fr ihre Errichtung oder ihren Betrieb eine Erlaubnis nach den auf
Grund des /* _ 24 der Gewerbeordnung */ erlassenen Vorschriften oder eine
wasserrechtliche Genehmigung erforderlich war und soweit diese Erlaubnis oder
Genehmigung vor Eintritt der Genehmigungsbedrftigkeit nach _ 19a Abs. 1 noch

nicht erteilt worden ist.
(2) Rohrleitungsanlagen, fr die nach Absatz 1 eine Genehmigung nach _ 19a
Abs. 1 nicht erforderlich ist, sind der nach _ 19a Abs. 1 zust"ndigen Beh"rde
innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Genehmigungsbedrftigkeit fr
Anlagen dieser Art anzuzeigen. Dies gilt nicht fr Rohrleitungsanlagen, fr
die vor Eintritt der Genehmigungsbedrftigkeit auf Grund der
Landeswassergesetze eine beh"rdliche Genehmigung erteilt ist oder die auf
Grund dieser Gesetze angezeigt worden sind. Auf Anlagen nach Satz 1 sind _ 19a
Abs. 3 und 4, _ 21 sowie die Vorschriften nach _ 19d Nr. 3 anzuwenden. _ 19b
Abs. 1 Satz 3 und die Vorschriften nach _ 19d Nr. 2 gelten entsprechend. Die
Untersagung des Betriebs solcher Anlagen ist unter den Voraussetzungen des _
19c zul"ssig; die Pflicht zur Entsch"digung nach _ 19c Abs. 1 entf"llt, soweit
der Betrieb der Rohrleitungsanlage nach anderen Vorschriften ohne
Entsch"digung h"tte untersagt werden k"nnen.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Die parteipolitische Verflechtung
indicator Erbrecht
indicator Wer ist Arbeitnehmer?
indicator Was die Pflegeversicherung bezahlt
indicator Der elektrische Stuhl -
indicator Robert Unger
indicator Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
indicator Die österreichische Staatsbürgerschaft
indicator Zusammentreffen der Genehmigung mit gewerbe- und bergrechtlichen Entscheidungen
indicator GEFÄNGNISALLTAG


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution