Bei offenen Verfahren ist es jedem zu ermöglichen die Ausschreibungsunterlagen zu erlangen. Bei nicht offenenen
Verfahren ist jedem, der teilnimmt die Möglichkeit zu geben die Unterlagen zu erlangen. Die Anzahl jener Personen,
die Unterlagen erhalten, muß geheimgehalten werden. Es kann ein Entgelt für Unterlagen verlangt werden.
2.6 Angebotsfrist
Die Frist der Angebotseinholung beginnt beim offenen Verfahren mit Bekanntmachung der Ausschreibung, beim
geschlossenen Verfahren beim Versenden der Einladungen. Die Frist endet an jenem Tag, an dem die Angebote
eingeholt werden müssen. Den Bietern muß genug Zeit bleiben ein Angebot zu erstellen. Bei offenen Verahren muß
die Frist min. 4 Wochen betragen, bei geschlossenen Verfahren min. 3 Wochen. Die Frist kann dann verlängert
werden, falls eine Berichtigung der Ausschreibung vorliegt, es müssen alle Teilnehmer benachrichtigt werden.
Während der Frist kann kann der Bieter von seinem Angebot zurücktreten oder es berichtigen. Dies ist der
ausschreibenden Stelle mitzuteilen.
2.7 Berichtigung der Bekanntmachung der Ausschreibung
Treten während der Frist Veränderungen der Ausschreibungsbedingungen ein, so ist, so ist eine Berichtigung
vorzunehmen. Falls grundlegende Veränderungen vorgenommen werden ist die Ausschreibungsfrist zu verlängern.
Ist die Berichtigung erforderlich, ist der Umstand der Berichtigung und die ursprüngliche Bekanntmachung
bekanntzugeben. Allen Bewerbern sind die Änderungen schriftlich zu übermittlen. Ist dies nicht möglich, so muß dies
ebenso bekanntgemacht werden wie die Ausschreibung.
2.8 Widerruf der Ausschreibung während der Angebotsfrist
Ist die Ausschreibung aus bestimmten Gründen nicht mehr durchführbar, ist die Ausschreibung zu widerrufen. Der
Widerruf muß wie die Ausschreibung bekanntgegeben werden. Mit der Bekanntmachung erlangt der Auftraggeber
seine Handlungsfreiheit wieder.
2.9 Zuschlagsfrist
Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und dauert bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Zuschlag
erteilt wird. Diese Frist sollte kurz gehalten werden (unter 3 Monaten). Während der Zuschlagsfrist ist der Bieter an
sein Angebot gebunden.
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