Mit dem Abdanken des Kaisers sah die Führung der SPD die Revolution als beendet an. Im Gegensatz zur unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD, Spartakus) war die SPD mit dem Erreichten zufrieden.
Am 10. November wählten die Berliner Arbeiter- und Soldatenräte die neue (republikanische) Regierung; den "Rat der Volksbeauftragten".
Dieser Rat bestand aus jeweils drei Vertretern der SPD und USPD und war aufgrund völlig konträrer Meinungen der einzelnen Mitglieder zum Scheitern verurteilt.
Als Kontrollorgan der Regierung wurde ein aus Arbeiter- und Soldatenräten bestehender Vollzugsrat gebildet. Zwischen beiden Institutionen bestanden enorme Spannungen, die sich in der Höherrangigkeit der beiden Organe begründen lässt.
Die Spannungen traten in der Reichskonferenz offen zu Tage. Eine entscheidende Frage galt es zu klären: Demokratie oder Räterepublik?
Nach harten Auseinandersetzungen fielen schließlich die Entscheidungen (400 gegen 50 Stimmen), die die Entwicklung der Weimarer Republik entschieden bestimmte:
. Die Reichskonferenz überträgt die exekutive und die legislative Macht dem Rat der Volksbeauftragten
. Dessen Amtszeit läuft bis zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919
. Der Kongress wählt einen "Zentralrat der Arbeiter- und Soldatenräte", als Kontrollinstanz (somit fällt der Vollzugsrat weg); diese bestand nur aus SPD - Mitgliedern (da die USPD gegen eine Beteiligung in diesem Rat waren)
Somit war die Verteilung der politischen Macht endgültig gefallen!
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