Bsp.: 100 DM Bargeld gelangen aus der Geldbörse des rechtmäßigen Besitzers unrechtmäßig in die Hände eines Straftäters. Für die rechtliche Zuordnung ist entscheidend, wie die 100 DM vom Geschädigten zum Täter kommen:
- Diebstahl = Einfache Wegnahme
- Raub = Wegnahme mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt
- Betrug = Freiwillige Herausgabe infolge einer Täuschung
- Erpressung = Unfreiwillige Herausgabe nach Drohung mit Gewalt
oder einem empfindlichen Übel
Erpressung ist fast immer eine Schraube ohne Ende. Sobald der Geschädigte das erste Mal gezahlt hat, weiß der Erpresser, dass das Opfer erpreßbar ist und größtes Interesse daran hat, die Angelegenheit zu verbergen. Der Täter wird auf seine Einnahmequelle nicht mehr freiwillig verzichten. Im Gegenteil - die Forderungen werden immer höher.
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