- Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich über ein förmliches Verfahren
- 3 Arten der Ausschreibung
1. Öffentliche Ausschreibung
- der AG wendet sich an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmern
- kann durch Tageszeitung, Fachzeitschriften o.ä. erfolgen
- dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber wird optimal Rechnung
getragen.
- ist der absolut vorrangige Regelfall und anzuwenden, wenn nicht die Eigen-
art der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen.
- bei einer Bausumme über 10 Mio. DM muß EG-weit ausgeschrieben werden
2. Beschränkte Ausschreibung
- wendet sich an eine beschränkte Anzahl von Unternehmern (3 - 8 fachkundige
leistungsfähige und zuverlässige Bewerber.
- wie bei öff. Vergabe ist ein förmliches Verfahren durchzuführen
- nur die aufgeforderten Anbieter können Angebot abgeben.
- ein freier Wettbewerb findet nur zwischen diesen Bewerbern statt.
- anzuwenden: . bei zu großem Aufwand für öff. Ausschreibung
. wenn eine öff. Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis hatte
. aus Zeit- oder Geheimhaltungsgründen
3. Freihändige Ausschreibung
- erfolgt ohne förmliches Verfahren, wie Ausschreibung usw.
- anzuwendende Vorschriften der VOB/A sind jedoch zu beachten
- nur im Ausnahmefall, wenn öff. oder beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig
- z.B.. nur ein bestimmtes Unternehmen kommt in Betracht
. durchzuführende Leistungen sind nicht eindeutig beschreibbar
. es handelt sich um eine kleine Zusatzleistung
. Leistung ist besonders dringlich oder unterliegt der Geheimhaltung
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