Wer eine Anlage zum Lagern wassergef"hrdender Stoffe befllt oder entleert,
hat diesen Vorgang zu berwachen und sich vor Beginn der Arbeiten vom
ordnungsgem"áen Zustand der dafr erforderlichen Sicherheitseinrichtungen zu
berzeugen. Die zul"ssigen Belastungsgrenzen der Anlagen und der
Sicherheitseinrichtungen sind beim Befllen oder Entleeren einzuhalten.