Aufforderung an die Häretiker zur Selbstanzeige, an die Gläubiger zur Denunziation, Vorladung, eventuell Verhaftung zur Vorführung, Untersuchung mit dem Ziel des Schuldbekenntnisses, wobei weder die Namen von Denunzianten und Zeugen genannt noch Verteidiger zugestanden wurden.
Die Todesstrafe war nicht als Bestandteil der päpstlichen Inquisition vorgesehen. Unverbesserliche Ketzer wurden schließlich der weltlichen Macht ausgehändigt, immer aber mit der Bitte um Gnade, damit die Kirchenvertreter nicht die Blutschuld auf sich nahmen (allerdings nicht beim Prozess gegen Johanna von Orleans, sie landete direkt auf dem Scheiterhaufen) allerdings wurde Gnade nur selten gewährt. Der sündhafte Ketzer wurde nach seiner Übergabe und der Verurteilung durch das öffentliche Gericht öffentlich verbrannt. Reuige Ketzer kamen meist mit leichteren Kirchenstrafen davon. Von Papst Innozenz IV. wird im Jahre 1252 zusätzlich noch die Anwendung der Folter gestattet.
Ziel und eigentlicher Zweck der Inquisition war nicht, Ketzer aufzuspüren, um sie dem Feuer zu übergeben, sondern die Rettung der Seelen, wofür jedes Mittel (beispielsweise die Anwendung der Folter) recht war.
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