Strafgefangene:
Personen, an denen eine zeitliche oder lebenslange Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Untergebrachte:
Personen, an denen eine mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme vollzogen wird.
Verwahrungshäftlinge:
Personen, die entweder von Sicherheitsorganen (bei Betretung auf frischer Tat und Gefahr im Verzuge) oder durch das Gericht in vorläufiger Verwahrung genommen worden sind.
Untersuchungshäftlinge:
Personen, über die die Untersuchungshaft verhängt wurde.
Jugendliche:
Personen, die das vierzehnte, aber noch nicht das neunzehnte Lebensjahr vollendet haben oder die gemäß §55, Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz dem Jugendstrafvollzug unterstellt wurden. Die Unterstellung kann bis zum 22. Lebensjahr erfolgen. Befinden sie sich bereits im Jugendstrafvollzug, so können sie bis zum 27. Lebensjahr unterstellt bleiben.
Finanzstrafgefangene:
Personen, an denen eine von den Finanzbehörden verhängte Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Verwaltungsstrafhäftlinge:
Personen, an denen eine von den Verwaltungsbehörden verhängte Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Strafurteil:
Jedes Erkenntnis eines Strafgerichtes, mit dem wegen einer den Gerichten zur Beurteilung zugewiesenen strafbaren Handlung eine Freiheitsstrafe verhängt worden ist.
Strafzeit:
Ist jene Zeit, die der Verurteilte aufgrund eines Strafurteils oder mehrerer unmittelbar nacheinander zu vollziehender Strafurteile in Strafhaft zuzubringen hat. Zu dieser Zeit wird die Untersuchungshaft dazugerechnet.
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