Ganz allgemeine gilt, dass der Urheber einen besonderen Schutz genießt. Ausschließlich der Urheber hat das Recht auf weitere Verwertung seines Werkes. Dazu gehört auch das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht.
Der Ersteller des Werkes bestimmt allein dessen öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung.
Das neue Urheberrecht sieht auf der anderen Seite jedoch die Herstellung von Privatkopien vor. Es können also Dateien, die von einer nicht rechtwidrig hergestellten Vorlage stammen, ausschließlich für den Privatgebrauch kopiert werden, sofern nicht ein eigener Kopierschutz diese Möglichkeit verwehrt.
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes kann neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wenn es also um Sicherheit im Internet geht, kommt man am Datenschutz nicht vorbei.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist die kompetente Auskunftsstelle.
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