Ergeben sich in einem Unternehmen Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, so ist auch bei Verbuchung nach der Nettomethode die nach Steuersätzen getrennte Führung der Erlöskonten sowie der Konten für die Erfassung der Entgeltminderungen (Skonti, Preisnachlässe etc.) vorgeschrieben. Auch im Beschaffungsbereich sollen die Konten (einschließlich der Konten der steuerpflichtigen Aufwendungen) nach den Umsatzsteuersätzen aufgeschlüsselt werden. (Es kann dann neben der Umsatzsteuerverprobung auch eine Vorsteuerverprobung, d. i. die Überprüfung der ausgewiesenen Vorsteuer, vorgenommen werden.)
Buchungen am Monatsende
Für die Umbuchung der auf den Konten 350 Umsatzsteuer und 250 Vorsteuer in einem Monat erfaßten Beträge sowie für die Abfuhr der USt-Zahllast ergeben sich folgende Buchungen:
1. Umbuchung der Umsatzsteuer
350 Umsatzsteuer/352 USt-Zahllast
2. Umbuchung der Vorsteuer:
352 USt-Zahllast/250 Vorsteuer
3. Zahlung (Überweisung) des sich ergebenden Saldos an das Finanzamt (am 10, des übernächsten Monats):
352 USt-Zahllast/270 Kassa (280 Bank etc.)
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