Offenene Verfahren
Einge gebietsmäßige Beschränkung ist unzulässig.
Bekanntmachung bei einschlägigien Publikationsorganen
Unternehmern die Interesse bekanntgeben haben, müssen sofort die Ausschreibungsunterlagen zur
Verfügung gestellt werden. Die Anzahl und Namen der Unternehmen müssen bis zur Angebotsöffnung
geheim gehalten werden.
Nicht offenen Verfahren
Die Einladung zur Angebotsabgabe hat nur an Unternehmen, die zur erfüllung der Leistungen fähig sind
zu erfolgen.
Anzahl der einzuladenden Unternehmer ist entsprechend der Höhe des geschätzten Auftragswertes zu
wählen (mind. fünf)
Die einzuladeneden Unternehmer sind, wenn möglich, häufig zu wechseln
Verhandlungsverfahren
siehe nicht offenens Verfahren
Von allen in Aussicht befindlichen Unternehmen sind verbindliche Angebote einzuholen.
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