1.4.1 Zuständigkeit
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für soziale Verwaltung vor allem rechtsetzende Aufgaben, z.B.:
. Erlassung von Mindestlohntarifen,
. Satzungserklärung von Kollektiverträgen,
. Evidenz der Satzungen und Mindeslohntarife.
1.4.2 Zusammensetzung
Das Bundeseinigungsamt besteht aus einem Vorsitzenden sowie Mitgliedern, die von den zuständigen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen werden. Es verhandelt und entscheiden in Senaten. Dem Senat gehören der Vorsitzende (oder sein Stellvertreter) und mindestens je zwei Mitglieder von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite an.
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