Vorsteuer der Sanierungskosten:br /
Da die KEG ein umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, kann die Vorsteuer der Sanierungskosten in Abzug gebracht werden. Somit reduziert sich der Gesamtpreis im Vergleich zum Ankauf fertiger Wohnungen um 20%, unter der Bedingung, dass die sanierten Wohnungen frühestens 10 Jahre nach Fertigstellung der Sanierung veräußert werden.
Abschreibdauer der Herstellungskosten für die Sanierung:
Wenn eine Zusage für die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, kann nach derzeitiger Gesetzeslage die KEG als Bauherr gemäß §28 Abs. 3 Z 3 EStG 1988 die begünstigte Abschreibung der Sanierungsaufwendung in Anspruch nehmen, wodurch sich die Abschreibungsdauer von 67 Jahren auf 15 Jahre verringert. Dadurch fallen in den Anfangsjahren dieser KEG wesentliche VerlUSt...e an, die aber durch positive Einkünfte der Kommanditisten ausgeglichen werden, und somit deren Einkommenssteuerbelastung vermindern.
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