Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Steuerrechtliche grundlagen


1. Finanz
2. Reform

Vorsteuer der Sanierungskosten:br / Da die KEG ein umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, kann die Vorsteuer der Sanierungskosten in Abzug gebracht werden. Somit reduziert sich der Gesamtpreis im Vergleich zum Ankauf fertiger Wohnungen um 20%, unter der Bedingung, dass die sanierten Wohnungen frühestens 10 Jahre nach Fertigstellung der Sanierung veräußert werden.

Abschreibdauer der Herstellungskosten für die Sanierung:
Wenn eine Zusage für die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, kann nach derzeitiger Gesetzeslage die KEG als Bauherr gemäß §28 Abs. 3 Z 3 EStG 1988 die begünstigte Abschreibung der Sanierungsaufwendung in Anspruch nehmen, wodurch sich die Abschreibungsdauer von 67 Jahren auf 15 Jahre verringert. Dadurch fallen in den Anfangsjahren dieser KEG wesentliche VerlUSt...e an, die aber durch positive Einkünfte der Kommanditisten ausgeglichen werden, und somit deren Einkommenssteuerbelastung vermindern.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Firing Squad:
indicator THE DISABILITY DISCRIMINATION ACT
indicator Wer ist Arbeitnehmer?-
indicator DER EURO, EINE HARTE WÄHRUNG?
indicator Revolution (13. März 1848)
indicator Arten der Ausschreibungen und Vergabe
indicator Formen der indirekten Kommunikation
indicator Jugend und Ausbildung
indicator Die Bundesgesetzgebung - der Weg vom Entwurf zum Gesetz:
indicator Sicherheits-, Umwelt- und Gütezeichen in Österreich


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution