Es gibt verschiedene Arten von Rechtsfolgen für den Täter ,abhängig davon, ob er schuldfähig, vermindert schuldfähig oder schuldunfähig ist. Rechtsfolgen bei voller Schuldfähigkeit wären z.B. Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Fahrverbot, Führungsaufsicht, Berufsverbot, Verbot des Stimmrechts usw. Bei Schuldunfähigkeit ist die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, eine Entziehungsanstalt oder eine sozialtherapeutische Anstalt möglich. Ist der Täter gemeingefährlich, kann auch Sicherungsverwahrung angeordnet werden.
Bei Kindern unter 14 Jahren können Erziehungsmaßregeln verhängt oder bei schweren Vergehen die Einweisung in Fürsorgeerziehung veranlaßt werden.
|