Um das Hexenmal, das die Besiegelung des Paktes mit dem Teufel darstellte, zu finden, wendete man die sogenannte Nadelprobe an. Es wurde dabei nach einer Hautstelle gesucht, die sich von der übrigen Haut abhob und wo, trotz des Stiches, kein Blut zum Vorschein kam. Wurde diese Stelle gefunden, war die Angeklagte hilflos verloren.
Diese zur Belustigung des Volkes beitragende Hexenprobe verlief immer zum Nachteil der Frau, da jeder Mensch irgendwo eine solche Stelle aufweist.
Auch die Wasserprobe war zu dieser Zeit , obwohl sie als Gottesurteil seit 1215 verboten war, sehr verbreitet. Man glaubte, dass Hexen ein minimales Körpergewicht hatten, da sie ja durch die Luft fliegen konnten. Daraus folgerten sie, dass die Hexen wegen ihrer Leichtigkeit nicht untergingen. An einen Baumstamm gebunden hatten auch sie wenige Überlebenschancen, da der Tod durch Ertrinken sehr wahrscheinlich war.
Ein ähnliches Verfahren war die Wiegenprobe. Die Angeklagte wurde auf einer Waage gewogen, und wenn sie nicht so schwer war, wie sie geschätzt wurde, war sie überführt. Um dieser Strafe entgehen zu können, gab es in Holland
die Waage von Qudewater, bei der man eine Bescheinigung seines Körpergewichts erstehen konnte. Diese Probe wurde 1773 zum letzten Mal angewandt.
Auch auf die Tränenprobe wurde vereinzelt zurückgegriffen. Die Angeklagte musste hierbei auf Befehl Tränen vergießen, da man glaubte, dass der Teufel den Hexen die Unfähigkeit zu weinen gegeben hatte.
Eine weitere Einrichtung zur Feststellung der Schuld war die Feuerprobe, bei der man ein Stück heißes Eisen einige Schritte weit tragen musste. Gelang dieses, so war die Unschuld klar und bewiesen. Jedoch wurde diese Probe nur selten angewandt, da man die Unschuld nur allzu leicht erbringen konnte.
Weiteres wäre da noch der Kesselfang zu erwähnen. Hierbei musste die Beschuldigte vom Boden eines mit siedendem Wasser gefüllten Kessels einen Eisenring holen, ohne sich zu verletzen.
Man konnte durch diese Verfahren Personen leicht überführen, und so viele Unschuldige auf den Scheiterhaufen bringen.
Solche Proben wurden bis ins 19. Jahrhundert durchgeführt und waren wesentlicher Teil der damaligen Rechtspflege.
Zu diesen Verfahren kamen auch noch die verschiedensten Arten der Folter, die im nächsten Kapitel erklärt und veranschaulicht werden.
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