Im Gegensatz zum Alkohol und zu den sogenannten
harten Drogen wird die polizeiliche Kriminalsta-
tistik nicht unter dem Gesichtspunkt gefuehrt, ob
der Tatverdaechtige die Tat unter dem Einwirken von
Cannabiskonsum begangen hat. Es. gibt in der poli-
zeilichen Kriminalstatistik hierzu keine statisti-
schen Erhebungen. Daraus laesst sich entnehmen, dass
dies fuer die Begehung von Straftaten kein relevan-
ter Faktor ist. Dies verdient besondere Hervorhe-
bung im Verhaeltnis zum Alkohol, weil der Alkohol
haeufig eine stimulierende Wirkung hat, die insbe-
sondere die Bereitschaft zu Gewalttaetigkeiten foer-
dert. Haschisch hat eine im Grundsatz umgekehrte
Wirkungsweise. Der Konsum von Haschisch fuehrt zu
einer Hinwendung nach innen und begleitend dazu zu
einem Rueckzug von der aeusseren sozialen Realitaet
Dabei hat die Einnahme von Haschisch nach den Aus-
fuehrungen der Sachverstaendigen regelmaessig eine
mehr beruhigende und einschlaefernde Wirkung.
Allerdings sei davon auszugehen, dass sich insbe-
sondere diese Eigenschaften im Strassenverkehr
nachteilig bemerkbar machen koennten.
|