Europarecht, das Recht der zwischenstaatl. Integration Europas; im wesentl. seit dem Ende des 2.Weltkrieges sich entwickelndes Rechtsgebiet. Das E. umfaßt zwei große miteinander verbundene Bereiche: 1.
das Recht der Errichtung und des Funktionierens der europ. Organisationen (Primärrecht); 2. das im Rahmen dieser Organisationen gesetzte Recht sowie das zu seiner Durchführung im innerstaatl. Bereich erlassene Recht (Sekundärrecht). E. wird häufig auch als Synonym für das Recht der Europ.
Gemeinschaften (Gemeinschaftsrecht) verwendet.
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