Im System einer Mehrparteiendemokratie, wie wir sie in Ö. haben, wird die Form der Herrschaftsausübung wesentlich durch das Ergebnis allgemeiner Wahlen bestimmt. Da die Regierung stets des Vertrauens des Parlamentes bedarf, beeinflußt damit aber der Stimmanteil, der hiebei auf dei einzelnen politischen Partein entfällt, entscheidend auch die Form der Regierungstechnik.
Gelingt es einer Partei, bei Parlamentswahlen die absolute Mehrheit zu erzielen, kann sie damit rechnen, ihr Regierungsprogramm auch ohne Mithilfe der anderen Partein zu verwirklichen. Wirken Vertreter aller im Parlament vertretenen Partein and er Regierung mmit, so spricht man von einer Konzentrationsregierung. In den Landesverfassungen einiger Bundesländer ist diese Form der Regierung audrücklich als Regelfall vorgesehen.
Lassen die Mehrheitsverhältnisse im Parlament weder die Bildung einer Alleinregierung noch einer Konzentrationsregierung oder einer Minderheitsregierung zu, so setzt sich aus Vertretern zweier oder mehrer Partein eine Koalitionsregierung zusammen. In einem deratigen Fall wird ein besonderer Koalitionspakt festgelegt.
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