- Beratung zu konjunkturpolit. Maßnahmen zur Erfüllung der Stabilitatsgesetze - Erörterung der Möglichkeiten zur Deckung des Kreditbedarfs - Anhörungsorgan, wenn Kreditbegrenzungen durchgeführt werden. Bildung erfolgt durch die Bundesregierung: - Bundesfinanzminister - Bundeswirtschaftsminister - 1 Vertreter jedes Landes - 4 Vertreter der Gemeinden, die von den kommunalen Verbänden bestimmt werden.
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