Unter dem Begriff Marke versteht man alle Zeichen, die sich grafisch darstellen lassen, soweit sie dafür geeignet sind. Dies sind vor allem Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und auch die Form und die Aufmachung einer Ware.(§ 1 Abs 1 Markenschutzgesetz)
Nach einer Anpassung an das bestehende Gesetz kann man nun auch akustische Zeichen beim Patentamt anmelden.
Duft- und Geruchsmarken bleiben trotz der Anpassung der Klangmarken ausgeschlossen.
Ein Zeichen, egal welches, wird erst durch die Eintragung in das Markenregister zur Marke.
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