Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker und Menschen in Europa. Die Bürger wählen ihre Volksvertreter direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen. Seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 hat das Europäische Parlament seine Kompetenzen Zug um Zug ausgebaut. Zusammen mit dem Ministerrat beschließt das Europäische Parlament Gesetze, die in allen Mitgliedstaaten der EU gültig sind und die unser tägliches Leben betreffen.
Das Europäische Parlament setzt sich für das \"Europa der Bürger\" ein, für die Wahrung der Menschenrechte und der Grundrechte. Es engagiert sich für den sozialen Ausgleich in Europa, für den Abbau der Arbeitslosigkeit, für das wirtschaftliche Wachstum in der ganzen Gemeinschaft. Wichtig ist dem Europäischen Parlament der Schutz der Umwelt und der Verbraucher. Seit jeher ist die Förderung der Jugend dem Europäischen Parlament ein wichtiges Anliegen.
Das Europäische Parlament besteht aus den Vertretern der Völker der in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Staaten, wie es im Vertrag von Rom aus dem Jahre 1957 heißt. Auf diese Weise sind heute 375 Millionen Europäer aus 15 Ländern durch ihre 626 Volksvertreter am europäischen Aufbau beteiligt. Wie viele Abgeordnete aus den einzelnen EU-Staaten kommen, ist vertraglich vereinbart worden. So kommen aus Deutschland 99 Abgeordnete, aus Luxemburg sechs Abgeordnete. Insgesamt sind 626 Abgeordnete im Europäischen Parlament, doch schon nach der Europawahl am 13. Juni 2004 werden es über hundert Abgeordnete mehr sein. Denn auch die EU-Bürger in den neuen Mitgliedstaaten wählen mit. Das Europäische Parlament wird nach den Wahlen aus 732 Abgeordneten bestehen, die 455 Millionen Bürger aus 25 EU-Mitgliedstaaten vertreten.
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