Um eine Abstimmung auf den verschiedenen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen = Gebiets-körperschaften) zu ermöglichen, sind im Stabilitätsgesetz verschiedene Gremien vorgesehen, u.a. der Konjunkturrat. Dieser hat die Aufgabe, sich um die Koordination der Haushaltspolitik der Gebietskörperschaften zu kümmern. Die besondere Bedeutung liegt bei der Schulden-politik der öffentlichen Haushalte. Der Rat setzt sich zusammen aus den beiden Bundes-ministern der Wirtschaft und für Finanzen, je einem Vertreter der Länder und vier Vertretern der Gemeinden.
Die Deutsche Bundesbank hat Teilnahmerecht. Die Rechtsgrundlage des Konjunkturrates findet sich im § 18 StWG.
|