Mit dem Halbleiterschutzgesetz wurde ein Schutz für Halbleiterprodukte geschaffen. Darunter sind mikroelektronische Halbleitererzeugnisse (Topographien) zu verstehen.
Insbesondere Raubkopien derselben sollen mit diesem Gesetz verhindert werden. Die Halbleitererzeugnisse müssen bestimmte Eigenschaften aufweisen, um unter dieses Gesetz zu fallen. Diese bestehen dann, wenn Neuheiten vorhanden sind, die in der Halbleitertechnik nicht alltäglich sind. Der Schutz wirkt sich nur auf die Topographie aus.
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