Nun komme ich zu den rechtlichen Grundlagen und den Aufbau des deutschen Schulwesens.(nach Gudjons)
2.1 Das Grundgesetz legt die freie Wahl von Ausbildungsstätte, Beruf und Arbeitsplatz und die Erziehungsrechte und -pflichten der Eltern fest. Die Kulturhoheit ist das Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder. Ihren Verfassungen obliegt die Aufsicht über das Bildungswesen.
2.2 Trotz dieser föderalistischen Staatsstruktur des deutschen Bildungswesens gibt es viele Gemeinsamkeiten der äußeren Schulstruktur in den verschiedenen Bundesländern: Mit dem vollendeten 6. Lebensjahr beginnt die Schulpflicht, die in der Regel 9 (in manchen Bundesländern 10) Jahre umfasst mit dem Besuch in der für alle Kinder gemeinsame Grundschule. Diese dauert 4 Jahre (in Berlin und Brandenburg 6 Jahre). Nach der Orientierungsstufe (5./6. Klasse) folgt die Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe I ist dreigliedrig (HS/RS/Gy), eigtl. Fünfgliedrig, wenn man Gesamt-und Sonderschule noch hinzurechnet. Nach Abschluss der 10. Klasse erfolgt dann der Eintritt in die Berufsausbildung des dualen Systems oder der Besuch der Sekundarstufe II.
Im bayerischen Schulsystem herrscht eine ausgeprägte Dreigliedrigkeit vor (nur 3 Gesamtschulen: Hollfeld, München, Nbg-Langwasser). Außerdem hat Bayern quasi keine Orientierungsstufe.
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