Genossenschaften sind Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung
des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb
oder durch Kreditgewährung.
Art:
Wirtschaftliche Vereinigung
Firma:
Sachfirma (mit dem Zusatz \"registrierte Genossenschaft\" und Art der Haftung)
Haftung:
Die Mitglieder haften beschränkt oder nur mit ihrem Geschäftsanteilen
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand (allenfalls Überwachung durch den
Aufsichtsrat)
Mitarbeit:
hängt vom Zweck der Genossenschaft ab
Organisation:
Generalversammlung (jedes Mitglied hat grundsätzlich 1 Stimme, Versammlung der
Mitglieder)
Aufsichtsrat (zwingend vorgeschrieben, kontrolliert Vorstand)
Vorstand (muß Mitglied der Gen. sein, Geschäftsführung)
Kontrolle:
durch Revisionsverband
Versch. Arten:
Einkaufsgenossenschaften (Bezugs- Rohstoffgen.)
Verkaufsgenossenschaften (Absatzgen.)
Verwertungsgenossenschaften
Nutzungsgenossenschaften
Produktionsgenossenschaften
Kreditgenossenschaften (Raiffeisenbanken, Volksbanken)
Konsumgenossenschaften
Bau- und Siedlervereine
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