Ergänzungsschulen sind, wie der Name schon sagt, Schulen, die das Angebot staatlicher Schulen ergänzen, er-weitern und in bestimmter Art und Weise ausdehnen. Zu dieser Art Privatschule gibt es keinerlei vergleichbare
Schulform der uns bekannten öffentlichen Schulen, da Ergänzungsschulen unter anderem auch keiner staatlichen Genehmigung bedürfen. Bildungsinhalte und auch die Form der Lehrstoffvermittlung können von den konventionellen Methoden abweichen. In Bezug auf diese Inhalte und Methoden haben sich Ergänzungs-
schulen in der Vergangenheit schon als richtungsweisend gezeigt, da das neu Erprobte nach einiger Zeit auch in das öffentliche Schulwesen aufgenommen wurden. (Diese richtungsweisende Funktion konnten die Ergän-zungsschulen allerdings nicht mehr beibehalten, seit auch das öffentliche Schulwesen häufiger versucht, Neuerungen zu erproben.)
Die Bildungsangebote an Ergänzungsschulen sind sehr variabel, Qualifikationen können jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt werden. ( Ergänzungsschule kann z.B. die Funktion der berufsbildenden Schule über-nehmen.) Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch private Träger. Die rechtlichen Belange sind hierbei durch einen Dienstvertrag mit Vertragsfreiheit abgedeckt. Was die Schulaufsicht angeht, sind die Pflichten von Ergänzungsschulen sehr gering, denn es muß nur für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gesorgt werden. Im äußersten Fall kann eine Ergänzungsschule jedoch aufgrund von angezeigten Gesetzesübertretungen geschlossen werden.
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